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Die Regierung hat die Teilrevision des kantonalen Fischereigesetztes zur Vernehmlassung freigeben. Die Revisionsvorlage erfolgt auf Grundlage kantonalspezifischer Bedürfnisse und aktueller Entwicklungen, ohne dass neue bundesrechtliche Vorgaben vorliegen. Sie zielt darauf ab, bestehende Mängel im geltenden Recht zu beheben, langjährige Anliegen des kantonalen Fischereiverbands umzusetzen und das Fischereiregal an moderne Anforderungen anzupassen. Im Mittelpunkt stehen klare, praxistaugliche Regelungen, die sowohl die Interessen der Fischerei als auch den Schutz der Gewässer und Fischbestände berücksichtigen.

Kernpunkte der Revision sind die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für alle Fischerinnen und Fischer– mit Ausnahmen für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie Gäste unter Aufsicht –, um den tiergerechten Umgang mit Fischen zu gewährleisten. Ein neues Anreizsystem belohnt Hegeleistungen durch Vergünstigungen auf Patentgebühren, wenn Fischerinnen und Fischer nachweislich Lebensräume pflegen oder aufwerten.

Die Besatzstrategie wird an ein zeitgemässes Fischereimanagement angepasst, das auf den drei Säulen Lebensraummanagement, Entnahmeregulierung und gezieltem Fischbesatz basiert. Die Ausbildung wird durch Leistungsvereinbarungen qualitätsgesichert, um flächendeckende Kurse in allen Regionen zu gewährleisten. Der Lebensraumschutz wird gestärkt, indem Ersatzpflichten bei Eingriffen präzisiert werden. Zudem schafft die Klarstellung der Ablösbarkeit von Sonderfischereirechten mehr Rechtssicherheit. Die Optimierung der Zuständigkeiten zwischen Regierung, Departement und Amt für Jagd und Fischerei trägt zu einer effizienteren Umsetzung der Massnahmen bei. Insgesamt fördert die Revision eine ökologisch verträgliche und zukunftsorientierte Fischerei im Kanton Graubünden.

Die von der Regierung zur Vernehmlassung freigegebene Teilrevision trägt diesen Entwicklungen Rechnung und schlägt entsprechende Anpassungen auf kantonaler Ebene vor.

Neu führt der Kanton Graubünden als Pilotprojekt erstmals eine digitale Vernehmlassung durch:

https://e-mitwirkung.gr.ch

Wir empfehlen Ihnen, die digitale Plattform zu nutzen, um von den Vorteilen der direkten Feedbackfunktion und der zentralen Dokumentenverwaltung zu profitieren.

Eröffnung: 19. Juni 2026
Frist: 19. September 2026