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Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Krankenpflegegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Ergänzungsleistungen gestartet. Ziel der Teilrevision ist es, betagten Personen, die nicht mehr zu Hause leben können und nur leicht pflegebedürftig sind, eine Alternative zum Heimeintritt zu bieten. Damit wird dem gesundheitspolitischen Grundsatz "ambulant vor stationär" nachgelebt. 

Im Kanton Graubünden besteht ein gutes stationäres Pflegeangebot für betagte und pflegebedürftige Personen. Ebenso verfügt der Kanton über ein sehr gut ausgebautes Netz an Diensten der häuslichen Pflege und Betreuung. Handlungsbedarf besteht jedoch bei den alternativen Wohnformen, wie insbesondere dem betreuten Wohnen. Betagte Personen, die trotz geringer Pflegebedürftigkeit nicht mehr zu Hause leben können, haben heute oftmals keine Alternative zum Pflegeheimeintritt. Damit solche Alternativen in Zukunft vermehrt vorhanden sind, sollen die Rahmenbedingungen für Angebote des betreuten Wohnens verbessert werden. Betagte Personen sollen künftig unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen frei bestimmen können, wie sie wohnen.

Eröffnung: 30.10.2014
Frist: 31.01.2015
 

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