Kinder- und Jugendgesetz Graubünden (KJGG)
Die Regierung gibt den Entwurf für ein Kinder- und Jugendgesetz Graubünden (KJGG) zur Vernehmlassung frei. Damit erhält der Kanton erstmals eine umfassende gesetzliche Grundlage für die ausserschulische Förderung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen.
Kinder und Jugendliche sollen sich in allen Regionen des Kantons gut entwickeln können und in ihrer sozialen und politischen Integration begleitet werden. Während Bildung, Sport, Kultur und Gesundheit in Graubünden gesetzlich geregelt sind, fehlt im Bereich der ausserschulischen Förderung und Partizipation sowie punktuell beim Kindes- und Jugendschutz eine rechtliche Grundlage. Das KJGG schliesst diese Lücke. Es richtet sich an alle im Kanton Graubünden wohnhaften Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre.
Im Sinne einer nachhaltigen Kinder- und Jugendpolitik soll gesetzlich verankert werden, dass der Kanton Beiträge an Angebote und Vorhaben privater Organisationen im Bereich der ausserschulischen Förderung und Partizipation leisten kann. Auch die Gemeinden können beim Aufbau und der Weiterentwicklung entsprechender Massnahmen mit kantonalen Beiträgen unterstützt werden.
Neu führt der Kanton Graubünden eine digitale Vernehmlassung durch: https://e-mitwirkung.gr.ch
Wir empfehlen Ihnen, die digitale Plattform zu nutzen, um von den Vorteilen der direkten Feedbackfunktion und der zentralen Dokumentenverwaltung zu profitieren.
Eröffnung: 13. August 2026
Frist: 13. November 2026