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Die Regierung hat ein neues Gesetz über die Aktenführung und Archivierung in die Vernehmlassung geschickt. Die gesetzliche Grundlage soll der heutigen digitalen Datenverwaltung gerecht werden. Es werden Grundsätze der modernen Aktenführung und Archivierung für sämtliche Behörden im Kanton einheitlich festgelegt.
Eröffnung: 04.12.2014
Frist: 03.03.2015

Vernehmlassungsdokumente