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Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen frei. Seit der Totalrevision des Gesetzes im 2012 wurden vier Aufträge des Grossen Rats überwiesen, welche eine Anpassung im Schulgesetz oder in der Verordnung zum Schulgesetz zur Folge haben.

Die vier Aufträge des Grossen Rats behandeln respektive betreffen die Finanzierung der Spitalschule, die Wiedereinführung der Einführungsklasse, die Zuständigkeit und Gleichstellung der Schulungsformen im niederschwelligen Bereich der Sonderpädagogik sowie die Beibehaltung von Klassenlagern, Projektwochen und Exkursionen in den obligatorischen Schulen.

Zusätzlich zu den parlamentarischen Aufträgen werden mit der Teilrevision weitere Themenfelder angegangen, in denen Handlungsbedarf besteht. In Zusammenhang mit der vom Bündner Verwaltungsgericht abgewiesenen Lohnforderungsklage vom 8. Dezember 2020 wurde der Bereich Kindergarten generell überprüft. Zudem wurden die Themen der Altersentlastung und der Mindestbesoldung der Lehrpersonen, der Schulferien, der Informations- und Kommunikationstechnologiekosten, der Unterrichtsberechtigungen und der Rechte der Schülerinnen und Schüler in die Teilrevision des Schulgesetzes aufgenommen

Eröffnung: 31. August 2023

Frist abgelaufen: 28. November 2023

EKUD-Vernehmlassungsdokumente