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Mit der vorliegenden Revisionsvorlage, welche die Aufhebung von Art. 16 Ziff. 6 der Kantonsverfassung vorsieht, kommt die Regierung einem Auftrag nach, den ihr der Grosse Rat am 9. Dezember 2009 mit der Überweisung des "Auftrags Loepfe betreffend Aufhebung des freiwilligen Referendums" erteilt hat. Das in Art. 16 Ziff. 6 KV geregelte sogenannte ausserordentliche Behördenreferendum (ausserordentliches obligatorisches Referendum) war im Zuge der Totalrevision der Kantonsverfassung erst durch das Parlament eingefügt worden. Bis heute hat der Grosse Rat von diesem Instrument nie Gebrauch gemacht.

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