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Die Regierung hat ein neues Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (Öffentlichkeitsgesetz) in die Vernehmlassung geschickt. Das Gesetz soll den Zugang zu amtlichen Dokumenten auf Verlangen regeln. Es bezweckt, die Transparenz über die Tätigkeiten der öffentlichen Organe zu fördern, um damit die freie Meinungsbildung, die Wahrnehmung der demokratischen Rechte und die Kontrolle des staatlichen Handelns zu erleichtern sowie das Verständnis und das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber den öffentlichen Organen zu stärken.

Eröffnung: 22.01.2015
Frist abgelaufen am: 24.04.2015

Einladung zur Vernehmlassung
Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht    
Synopse