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Neue Verteilung der Grossratssitze auf die Kreise für die nächste Amtsperiode vorgenommen
Im Hinblick auf die Kreiswahlen 2010 hat die Bündner Regierung die Verteilung der 120 Grossratsmandate auf die 39 Kreise neu vorgenommen. Insgesamt kommt es in sechs Kreisen zu Sitzverschiebungen.
Die Kreise Rhäzüns, Schiers und Trins werden in der Amtsperiode 2010-2014 je einen zusätzlichen Sitz im Grossen Rat erhalten. Der Kreis Rhäzüns stellt in Zukunft demnach sieben Grossratsmitglieder, der Kreis Schiers drei und der Kreis Trins neu fünf. Im Gegenzug müssen die Kreise Disentis, Lugnez und Ruis je einen Sitz abtreten. Der Kreis Disentis wird künftig noch über fünf Abgeordnete verfügen, der Kreis Lugnez über zwei und der Kreis Ruis über einen. Alle anderen Kreise werden ab 2010 gleich viele Parlamentsmitglieder nach Chur delegieren wie bisher.
Massgebend für die Verteilung der Grossratssitze auf die Kreise ist die eidgenössische Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP), die jeweils im Jahr vor den Kreiswahlen publiziert wird. Die Grundlage für die Kreiswahlen 2010 bildet die Statistik mit dem Stand der schweizerischen Wohnbevölkerung per Ende Dezember 2008.
Das Verteilungsverfahren richtet sich nach Artikel 2 des Gesetzes über den Grossen Rat. Es garantiert den kleinen Kreisen mindestens einen Sitz und stellt im Übrigen die proportionale Verteilung der noch vorhandenen Sitze auf die verbleibenden Kreise sicher. Die neue Verteilung der Grossratssitze auf die einzelnen Kreise wird im Kantonsamtsblatt publiziert und kann im Internet hier eingesehen werden.

Erfassungszentrum für Biometriedaten wird in Zernez errichtet
Der Kanton Graubünden errichtet in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Zernez ein Zentrum, in welchem künftig die Biometriedaten für die neuen Ausweise erfasst werden können. Die Bündner Regierung hat den entsprechenden Vertrag zwischen dem Kanton Graubünden und der Gemeinde Zernez genehmigt.
Der Bund plant auf den 1. März 2010 gesamtschweizerisch die Einführung von Biometriedaten in verschiedenen Ausweisarten wie Pässen, Identitätskarten und Ausländerausweisen. Die Kantone müssen zur Datenerfassung eine entsprechende Infrastruktur bereitstellen.
Die Bündner Regierung hatte bereits im September 2008 beschlossen, in Graubünden maximal fünf solche Biometriedatenerfassungszentren einzurichten. Im Raum Südbünden hat der Kanton nun mit der Gemeinde Zernez eine Partnerin gefunden, die in der Lage ist, ein solches Biometriedatenerfassungszentrum zu betreiben. Dieses wird in die Gemeindeverwaltung integriert. So kann durch das Nutzen von personellen und infrastrukturellen Synergien ein günstiger Betrieb sichergestellt werden. 

Vorbehalte zur neuen Kinderbetreuungsverordnung des Bundes
Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die vom Bund beabsichtigte Professionalisierung des Pflegekinderwesens. Gegenüber der vorgesehenen starken Reglementierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung äussert die Regierung aber Vorbehalte. Die neuen Regelungen bergen nämlich das Risiko, dass sie nicht umsetzbar sind und sich der bestehende Mangel an geeigneten Betreuungsplätzen weiter verschärfen wird.
Der Bund will mit klaren Bewilligungs- und Aufsichtspflichten das Wohl der Kinder gewährleisten, die in einer fremden Familie oder in einer Einrichtung betreut werden. Angesichts des ausgesprochenen Bedürfnisses nach familienergänzender Betreuung soll neu auch die Tagesbetreuung von Kindern durch Tagesmütter, Krippen oder Kindertagesstätten einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, lehnt sie eine Überregulierung von privatrechtlichen Verhältnissen ab. So soll die Tagesbetreuung durch Tageseltern im alleinigen Verantwortungsbereich der Eltern liegen. Daher fordert die Regierung, die im Verordnungsentwurf vorgesehene Bewilligungs- und Meldepflicht für Tageseltern nicht umzusetzen. Auch gestrichen werden soll die Bewilligungspflicht für die regelmässige Betreuung durch Pateneltern an Wochenenden oder in den Ferien. Schliesslich soll das bei entgeltlicher Betreuung vorgesehene Obligatorium für schriftliche Betreuungsverträge auf Vollzeitbetreuungsverhältnisse in Einrichtungen beschränkt werden.

Aus Gemeinden und Regionen
Klosters-Serneus:
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Klosters-Serneus vom 21. Juni 2009.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Hotel La Val AG: Der Hotel La Val AG (zukünftig Brigels Gastro AG) wird unter dem Vorbehalt der Gesamtfinanzierung an den Bau einer Wellnessanlage Hotel La Val Brigels ein Darlehen gemäss Neuer Regionalpolitik des Bundes (NRP) von 1'600'000 Franken gewährt. Zudem wird ein Kantonsbeitrag von 269'343 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 3'522'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Engadinerstrasse: Baumeisterarbeiten Anschluss Scuol Ost

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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