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Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, das Impulsprogramm für den Bündner Tourismus weiterhin zu unterstützen. Der Kanton leistet für die geplante Sommer- und Winterkampagne von Graubünden Ferien einen Beitrag von 790'000 Franken. Ausserdem hat sich die Regierung mit den Vernehmlassungen des Bundes zur Revision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte sowie zum neuen Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz befasst.

Impulsprogramm für Bündner Tourismus wird fortgesetzt
Der Kanton Graubünden unterstützt den Tourismus weiterhin mit einem Impulsprogramm in der Höhe von maximal 790'000 Franken. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Dem Verein Graubünden Ferien werden für die geplante Sommerkampagne 545'000 und für die Winterkampagne 245'000 Franken zugesichert.
Die Fortsetzung des Impulsprogramms entspricht den im letzten Jahr beschlossenen Stabilisierungsmassnahmen für die Wirtschaft im Kanton. Eine Weiterführung des Impulsprogramms ist nach Meinung der Regierung aufgrund der positiven Erfahrungen des ersten Teils und aufgrund der Wichtigkeit des Tourismus für Graubünden angemessen. Bereits im Sommer 2009 hatte der Kanton einen ersten Teil des Impulsprogramms mit 600'000 Franken unterstützt. Aufgrund der anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Situation wird insbesondere die Sommersaison für den Tourismus eine Herausforderung. Graubünden Ferien will mit gezielten Marketingmassnahmen den Schwerpunkt auf die Bewerbung von Gästen setzen.

Vorbehalte gegen geplante Revision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte
Die Bündner Regierung begrüsst die mit der geplanten Revision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte angestrebte Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Arzneimittel grundsätzlich. Nicht zustimmen kann die Regierung allerdings dem vorgeschlagenen Verbot des Selbstdispensationsrechts der Ärztinnen und Ärzte.
Ein solches Verbot würde die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erheblich verschlechtern, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Auch würden die Verdienstmöglichkeiten der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte und damit der Anreiz, im Kanton Graubünden eine Praxis für Allgemeinmedizin zu übernehmen oder zu eröffnen, verschlechtert. Ausserdem wäre es für viele Patientinnen und Patienten in verschiedenen Talschaften Graubündens mit erheblichem Aufwand verbunden, wegen eines Medikaments eine Ortschaft mit einer öffentlichen Apotheke aufsuchen zu müssen. Daher beantragt die Regierung, bei der Selbstdispensation die heutigen gesetzlichen Bestimmungen und die Autonomie der Kantone beizubehalten.

Regierung äussert sich zum neuen Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz des Bundes
Die Finanzierungsvoraussetzungen des Bundes bei Forschungseinrichtungen und Hochschulen dürfen auf keinen Fall verschärft werden, wenn die Forschung in Graubünden weiterhin bestehen oder noch ausgebaut werden soll. Dies verlangt die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zur geplanten Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation.
Von den vorgesehenen Veränderungen in der Finanzierung und Anerkennung gemäss Gesetzesentwurf werden die im Kanton ansässigen Forschungseinrichtungen direkt betroffen sein. Die Regierung fordert auch, dass die Ansiedlung weiterer Forschungseinrichtungen im Kanton durch das neue Gesetz nicht erschwert werden darf. Für die künftige wirtschaftliche Entwicklung des Kantons sind nämlich lokale Einrichtungen für Bildung, Forschung und Innovation eine unabdingbare Voraussetzung.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Rothenbrunnen: Die von der Gemeinde Rothenbrunnen am 7. Mai 2009 beschlossene Totalrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Genehmigt wurde namentlich auch die von der Gemeinde erlassene Vorschrift zur Gewährleistung eines ausreichenden Angebotes an verfügbarem Bauland.
  • Saas i.P.: Die am 20. November 2009 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes der Gemeinde Saas i.P. wird genehmigt.
  • Schiers: Die Teilrevision der Ortsplanung "Gebiet Palottis" der Gemeinde Schiers vom 28. November 2008 wird genehmigt.
  • Samnaun: In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum seilbahnrechtlichen Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch der Bergbahnen Samnaun AG vom 30. Oktober 2009 für den Bau und Betrieb einer 6er-Sesselbahn Alp Bella – Muller (Ersatzanlage) auf Gebiet der Gemeinde Samnaun beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Schulheim Chur: Die Sanierungsarbeiten im Untergeschoss des Schulheimes Chur werden genehmigt und mit einem kantonalen Baubeitrag von maximal 123'600 Franken unterstützt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'670'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Belagsarbeiten Chur Süd – Trimmis und Grono – Soazza


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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