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Der Bund schreibt den Kantonen und Gemeinden vor, die Einwohnerregister und andere amtliche Register zu harmonisieren. Dazu muss der Kanton Graubünden seine Gesetzgebung anpassen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft über das neue Gesetz über die Einwohnerregister verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Junisession behandeln.

Bisher führten der Bund, die Kantone und Gemeinden die verschiedenen Personenregister nicht nach einheitlichen Vorgaben. Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz) schreibt nun vor, die Personenregister in der Schweiz bis im Jahr 2010 zu vereinheitlichen. Um die Vorgaben des Bundes zu erfüllen, müssen die Kantone eine entsprechende Anschlussgesetzgebung erlassen.

Harmonisierte Register bringen Vorteile
Insbesondere die Einwohnerregister sowie die grossen Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausländer- und Flüchtlingsbereich sind bezüglich Inhalt, Nomenklatur und Aktualität zu vereinheitlichen. Dabei müssen zugleich die Grundlagen geschaffen werden, um künftig eine standardisierte elektronische Datenübermittlung zu ermöglichen. Dies bringt Vorteile für den Bund, die Kantone und die Gemeinden und erlaubt ein effizienteres Arbeiten und vereinfachte Abläufe in den Verwaltungen. So wird die Volkszählung ab 2010 nicht mehr wie früher alle zehn Jahre mittels Papierfragebogen durchgeführt. Stattdessen soll das Bundesamt für Statistik die in den Registern vorhandenen Daten für statistische Auswertungen direkt viermal pro Jahr elektronisch nutzen können. Auch zukünftige E-Government-Projekte mit elektronischem Kontakt zwischen Einwohnern und Behörden profitieren von harmonisierten, elektronisch geführten Registern.

Im Kanton Graubünden sind von der vorgeschriebenen Harmonisierung vor allem die Einwohnerregister betroffen. Zudem müssen die Gemeinden ein sogenanntes Objektregister mit aktuellen Daten zu Gebäuden und Wohnungen führen. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben des Bundes erliess die Regierung für den rechtzeitigen Vollzug bereits per 1. Oktober 2008 die notwendigen Übergangsbestimmungen. Die dort geregelten Harmonisierungsarbeiten sind zwischenzeitlich zu einem grossen Teil abgeschlossen. Mit dem vorliegenden Vorschlag der Regierung für ein Gesetz über die Einwohnerregister sollen diese nun definitiv abgelöst werden.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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