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Im Kanton Graubünden finden am Sonntag, 13. Juni 2010, die Kreis- und Regierungsratswahlen statt. Die Resultate werden am Wahlsonntag im Internet auf www.gr.ch fortlaufend aktualisiert.

Die Bündner Stimmberechtigten werden am Sonntag, 13. Juni 2010, bei den Kreiswahlen folgende Mandate neu besetzen:

  • Kreispräsident resp. Kreispräsidentin
  • Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Kreispräsidenten resp. Kreispräsidentin
  • Mitglieder des Grossen Rates (Kantonsparlament)
  • Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Grossen Rates

Die Grossratswahlen gelten für die Amtsdauer vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2014. Die aktuelle Verteilung der Grossratssitze auf die einzelnen Kreise kann im Internet hier eingesehen werden.

Die Standeskanzlei publiziert im Verlaufe des Sonntagnachmittags im Internet die Wahlergebnisse aus den einzelnen Kreisen. Auf www.gr.ch werden die Ergebnisse sämtlicher Kreise aufgeführt. Kreise, deren Wahlergebnisse vorliegen, erhalten im Internet eine PDF-Datei mit den Namen der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zum Download.

Gleichzeitig mit den Kreiswahlen finden am Sonntag, 13. Juni 2010, auch die Regierungsratswahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 statt.

Die Standeskanzlei publiziert im Verlaufe des Sonntagnachmittags die Wahlergebnisse zu den Regierungsratswahlen aus den Gemeinden. Auf www.gr.ch werden die Zwischenergebnisse ab 12.00 Uhr aufgeführt und stündlich bis zum Vorliegen der Schlussresultate aktualisiert.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang bei den Kreis- und Regierungsratswahlen ist auf den Sonntag, 4. Juli 2010, angesetzt. Die Standeskanzlei erinnert die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger daran, dass beim Ausfüllen des Wahlzettels insbesondere Folgendes zu beachten ist:

1. Wahlzettel sind ungültig, die
a) nicht amtlich sind;
b) anders als handschriftlich ausgefüllt werden;
c) ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten;
d) auf die "Bisherigen" oder ähnlich lauten.

2. Als ungültige Kandidatenstimmen gestrichen werden:
a) Namen nicht wählbarer oder nicht wieder wählbarer Personen;
b) Wiederholungen von Kandidatennamen, die derselbe Stimmzettel bereits einmal enthält (Kumulation);
c) Unleserlich geschriebene Namen;
d) Namen nicht klar bezeichneter Personen;
e) überzählige Namen (von unten nach oben).


Gremium: Standeskanzlei Graubünden
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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