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Der Kanton Graubünden erhöht die Anzahl der Wildschutzgebiete von derzeit 373 auf insgesamt 411. Dies hat die Bündner Regierung an ihrer letzten Sitzung beschlossen. Ausserdem hat die Regierung entschieden, das Projekt Case Management Berufsbildung Graubünden bis ins Jahr 2014 als Versuch durchzuführen. Damit erhalten Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der Integration in den Berufs- und Arbeitsmarkt professionelle Unterstützung. Schliesslich hat sich die Regierung mit der Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz befasst.

Graubünden erhält mehr Wildschutzgebiete
Der Kanton Graubünden erhöht die Anzahl der Wildschutzgebiete. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechenden Bestimmungen genehmigt. Wildschutzgebiete dienen dazu, lokal schwache Wildbestände zu heben, die natürliche Bestandesstruktur zu verbessern und bedrohte Wildarten vor Störungen durch den Jagdbetrieb zu schützen.
Im Rahmen der vorliegenden Neuregelung wurde die Zahl allgemeiner Wildschutzgebiete von 193 auf 215, die Zahl Hochjagdasyle von 8 auf 19 und die Zahl Niederjagdasyle von 38 auf 44 erhöht. Bei den weiteren Asylkategorien sind wie bisher ein Rehasyl und 20 Murmeltierasyle ausgeschieden worden. Die Anzahl Hasenasyle wurde um drei auf 54 vermindert. Die Anzahl Federwildasyle und Wasserflugwildasyle ist je um eines auf 20 beziehungsweise 38 angehoben worden. Gesamthaft gesehen wird die Anzahl der kantonalen Wildschutzgebiete von derzeit 373 auf 411 erhöht. Die Gesamtfläche nimmt jedoch nur unwesentlich von 736 auf 755 Quadratkilometer zu. Zusammen mit dem Schweizerischen Nationalpark und den sechs Eidgenössischen Jagdbanngebieten ergibt sich eine Gesamtfläche an Wildschutzgebieten von 1131 Quadratkilometern im Kanton.
Wildschutzgebiete sind ein wichtiges Instrument der Jagdplanung. Sie sind zur Erhaltung der Wildbestände nötig, indem sie das Wild in wichtigen Lebensräumen vor Störungen durch den Jagdbetrieb schützen. Sie dienen aber auch der Erhaltung einer natürlichen Bestandesstruktur. Bei der Ausscheidung der Wildschutzgebiete sind allerdings verschiedene allgemeingültige Grundsätze zu beachten. Um eine gute Verteilung des Wildes zu erreichen, sind nicht grosse, sondern zahlreiche kleine Wildschutzgebiete auszuscheiden. Zu grosse Wildschutzgebiete führen nämlich zu unerwünschten Wildansammlungen. Dieses Vorgehen hat sich nach Ansicht der Regierung bislang bewährt, so dass auch im Zuge der vorliegenden Neuordnung der Wildschutzgebiete an diesen Grundsätzen festgehalten wird.

Case Management Berufsbildung Graubünden wird als Versuch gestartet
Der Kanton Graubünden will das Projekt Case Management Berufsbildung bis 2014 als Versuch durchführen. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Sie hat das entsprechende Konzept zur Kenntnis genommen und das Amt für Berufsbildung mit der Umsetzung beauftragt. Damit erhalten Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der Integration in den Berufs- und Arbeitsmarkt professionelle Unterstützung.
Schon seit Januar 2008 steht im Kanton Graubünden versuchsweise ein vom Bund anerkanntes Coaching zur Verfügung. Im ersten Jahr nahmen insgesamt 114 Jugendliche an der Massnahme teil. Für rund 50 Prozent konnte dabei eine Lehrstelle mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder eidgenössischem Berufsattest gefunden werden. Für weitere rund 25 Prozent fand sich eine Zwischenlösung, die als vorbereitende Massnahme für einen späteren Eintritt in eine berufliche Grundbildung dient. Ziel der laufenden und geplanten Bestrebungen ist es, einer möglichst grossen Zahl von Jugendlichen den Abschluss einer ersten obligatorischen Ausbildung zu ermöglichen und damit die Jugendarbeitslosigkeit zu vermindern beziehungsweise zu verhindern.
Ergänzend zum bereits angelaufenen Coaching soll nun beim Amt für Berufsbildung eine Koordinationsstelle zum Case Management geschaffen werden. Diese soll in Zukunft die verschiedenen Akteure, die in diesem Bereich tätig sind, stärker vernetzen. Für die nun bis ins Jahr 2014 bewilligte Projektdauer betragen die Kosten insgesamt 750'000 Franken, wobei sich der Bund voraussichtlich namhaft beteiligt.

Regierung lehnt Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz ab
Die Bündner Regierung ist mit dem Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz in der vorliegenden Fassung nicht einverstanden. Bei der Vorlage geht es nicht um eine grundlegende Reform des Verbundsystems Bevölkerungsschutz, sondern um Optimierungen in einzelnen Bereichen. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Ausbildung im Zivilschutz sowie die Regelungen zu den Schutzbauten.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, besteht der wesentliche Mangel der Vorlage darin, dass die dem Bund und den Kantonen obliegenden Aufgaben und Befugnisse wie auch die Pflichten der Bevölkerung nicht im Gesetz festgeschrieben werden. Stattdessen ist vorgesehen, dass der Bundesrat dies auf Verordnungsstufe regelt. Die Kantone können entsprechend auf Grund des Gesetzesentwurfes nicht entnehmen, mit welchen Vorgaben und finanziellen sowie personellen Konsequenzen sie rechnen müssen, kritisiert die Regierung. Sie ist der Ansicht, dass diese Bestimmungen zwingend auf Gesetzesstufe festgelegt werden müssen.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Vrin: Der Gemeinde Vrin wird an die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage Cons und Vrin Vitg / Vrin Dado, 2. Etappe, ein Beitrag von 224'640 Franken zugesichert und freigegeben.
  • Masein: Die von der Gemeinde Masein am 20. November 2009 beschlossene Totalrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
  • Thusis: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Thusis vom 8. November 2009 wird genehmigt.
  • Zuoz: Die von der Gemeinde Zuoz am 10. Februar 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Alters- und Pflegeheim Serata in Zizers: Das Bauprojekt zur Sanierung und Erweiterung des Alters- und Pflegeheims Serata in Zizers wird genehmigt. Der Trägerschaft wird ein Kantonsbeitrag für das gesamte Bauvorhaben mit 45 anerkannten Pflegebetten von maximal 5'800'000 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'960'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Julierstrasse: Projektierung Tunnel Umfahrung Silvaplana
- Innere Heinzenbergstrasse: Belagsarbeiten Abzweigung Bruneir – Glaspass


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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