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In Graubünden soll künftig für die Mitglieder der Bezirksgerichte eine stille Wahl möglich sein. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden an den Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird die Vorlage in der Augustsession beraten.

Die neue Möglichkeit der stillen Wahl soll für alle Wahlgänge bei Erneuerungs- und Ersatzwahlen für die Mitglieder der Bezirksgerichte geschaffen werden. Eine stille Wahl ist dann möglich, wenn die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten der Zahl der zu vergebenden Sitze entspricht. Um künftig die stille Wahl bei den Bezirksgerichten überhaupt zu ermöglichen, muss ein Anmeldeverfahren eingeführt werden. Die von der Regierung vorgeschlagene Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte sieht vor, das neue Anmeldeverfahren administrativ möglichst einfach zu halten. Über das Zustandekommen der stillen Wahl soll die Verwaltungskommission des zuständigen Bezirksgerichts entscheiden. Kommt eine stille Wahl nicht zustande, findet wie bisher ein freier öffentlicher Wahlgang statt.

Stille Wahl ausschliesslich bei Bezirksgerichten
Anlass für die vorgeschlagenen Anpassungen bildet ein vom Grossen Rat im Oktober 2008 überwiesener Auftrag, welcher die Einführung der stillen Wahl für die Mitglieder der Bezirksgerichte fordert. Von einer ''stillen Wahl" wird gesprochen, wenn bei einer Volkswahl nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten antreten, als Sitze zu vergeben sind und eine Behörde die Kandidatinnen und Kandidaten als in ''stiller Wahl" gewählt erklären darf. Die Möglichkeit der stillen Wahl, die in Graubünden keine Tradition hat, soll ausschliesslich für die Bezirksgerichtswahlen geschaffen werden. Die Volkswahl der Mitglieder der Bezirksgerichte wurde erst mit der Bündner Gerichtsreform vom 12. März 2000 eingeführt. Bei den drei bisherigen Volkswahlen zeigte die Stimmbevölkerung ein eher mässiges Interesse. Bei der letzten Wahl am 1. Juni 2008 kam es lediglich noch in wenigen Bezirken zu ''echten Wahlen". In den meisten Bezirken standen nicht mehr Kandidaturen zur Verfügung, als Sitze zu vergeben waren. Entsprechend gering ist auch die Wahlbeteiligung ausgefallen.

Unter diesen Umständen erscheint es der Regierung als gerechtfertigt, bei Bezirksgerichtswahlen die neue Möglichkeit für stille Wahlen zu schaffen. Damit lassen sich zudem beträchtliche Kosten für sämtliche Beteiligten einsparen. Die Neuregelung leistet aber auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Stimmmüdigkeit, indem sie unnötige Urnengänge bei unbestrittenen Wahlen verhindert. Die Neuerung soll im Hinblick auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen der Bezirksgerichte im Jahr 2012 in Kraft treten.


Auskunftsperson:
Dr. Claudio Riesen, Kanzleidirektor, Tel. 081 257 22 21


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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