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Die im Rahmen der Zwangsausschaffung einer syrischen Kurdenfamilie Mitte Juli 2010 gegen die an der Ausschaffung beteiligten Behörden erhobenen Vorwürfe wurden von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates überprüft. Die Untersuchung hat keine Tatsachen zu Tage gefördert, die die Vorwürfe stützen würden.

Gegen die Art und Weise des Vollzugs der Zwangsausschaffung der syrischen Familie Mitte Juli des laufenden Jahres waren vom Verein Miteinander Valzeina, von Amnesty International und von Insassen der Strafvollzugsanstalt Sennhof happige Vorwürfe gegen das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht und die Kantonspolizei erhoben worden. Den beteiligten Behörden wurde Verletzung der Kinderrechts- und Folterkonvention, Verstoss gegen verbindliche gesetzliche Vorschriften, so beispielsweise der Ausländer-, Asyl- sowie Zwangsanwendungsgesetzgebung, sowie Missachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips vorgeworfen. Diese Vorwürfe liess das zuständige Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit von einem externen Experten in der Person von Dr. Andrea Cantieni überprüfen. Der Sachverständige gelangte in seinem Bericht zum Schluss, dass die Vorwürfe unbegründet seien. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in einer Medienkonferenz öffentlich vorgelegt. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufsicht über die Verwaltung liess in der Folge auch die GPK durch den zuständigen DJSG-Ausschuss die Sachlage und die Begründetheit der Vorwürfe abklären und ihr über die Ergebnisse der Abklärung Bericht erstatten.

Der Ausschuss erhielt vom Departement Gelegenheit, umfassend in die Akten und Überwachungsbilder Einsicht zu nehmen. Zur Klärung weiterer Fragen standen dem Ausschuss zusätzlich auch Departementsvorsteherin Barbara Janom Steiner und weitere Mitarbeiter der Verwaltung zur Verfügung. Der Ausschuss ist den einzelnen Vorwürfen nachgegangen und hat deren Begründetheit und Bestand anhand der vorhandenen Beweismittel gewürdigt. Die Sichtung und Würdigung aller Beweise lässt keine Schlüsse auf unrechtmässige Übergriffe seitens der Behörden zu. Es konnten keine Belege, Hinweise oder Anhaltspunkte gefunden werden, welche die erhobenen Vorwürfe erhärten oder belegen würden. Im Gegenteil konnten einzelne Rügen gar als klar falsch widerlegt werden. Die GPK beurteilt das Verhalten und Vorgehen der Behörden unter allen Gesichtspunkten als rechtmässig, verhältnismässig und korrekt. Dass die Behördenmitglieder bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags konsequent vorgegangen sind, kann ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden.


Auskunftsperson:
Jakob Barandun, Vorsitzender DJSG-Ausschuss der GPK, Tel. 079 290 60 00


Gremium: Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates
Quelle: dt Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates
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