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Die Bündner Regierung hat beschlossen, den im Jahr 2008 eingeführten Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen für kleine Projekt fortzusetzen. Im Übrigen hat sie ihre Stellungnahmen zu verschiedenen Vernehmlassungsvorlagen des Bundes verfasst.

Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen für kleine Projekte wird weitergeführt
Der im Jahr 2008 im Kanton Graubünden eingeführte Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen für kleine Projekte wird auch künftig fortgesetzt und jährlich ausgeschrieben. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Für den Wettbewerb steht jährlich ein Gesamtbudget von 100'000 Franken aus dem Landeslotteriefonds zur Verfügung, mit welchem maximal zehn Projekte mit maximal je 10'000 Franken in Form von freien Stipendien oder Werkbeiträgen ausgezeichnet werden können.
Die definitive Fortführung erfolgt aufgrund der grossen Nachfrage, der Eingabe von künstlerisch interessanten Projekten und auch wegen der positiven Rückmeldungen der Kulturschaffenden. Während der dreijährigen Pilotphase von 2008 bis 2010 sind im Durchschnitt 45 Projekte pro Jahr eingereicht worden. Damit wird ein bewährtes und wichtiges Förderinstrument im Bereich des professionellen Kulturschaffens beibehalten und institutionalisiert.
Der Wettbewerb für kleine Projekte ergänzt den bereits seit 1998 durchgeführten Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen. Bei diesem Wettbewerb werden für grössere Projekte Werkbeiträge oder freie Stipendien in der Höhe von je maximal 20'000 Franken vergeben.

Regierung lehnt steuerliche Förderung des Bausparens ab
Die Bündner Regierung spricht sich gegen eine steuerliche Förderung des Bausparens aus. Diese ist nicht zielführend, nicht verfassungskonform und bewirkt eine weitere Verkomplizierung des Steuerrechts. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zu einer Parlamentarischen Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats fest. Darin unterbreitet die Kommission einen indirekten Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen "Eigene vier Wände dank Bausparen" sowie zur Bauspar-Initiative.
Der vorgeschlagene Bausparabzug greift der Regierung zufolge in den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein. Ausserdem ist nicht erkennbar, inwiefern ein solcher Abzug die Wohneigentumsquote tatsächlich erhöhen könnte. Um den Wohnbau zu fördern, genügen nach Ansicht der Regierung die heutigen steuerrechtlichen Massnahmen zur Wohneigentumsförderung im Rahmen der beruflichen und der gebundenen Vorsorge. So bedarf es nicht eines neuen Abzugs, der das Steuerrecht erneut komplizierter und gleichzeitig weniger gerecht macht.

Geplante Einrichtung von Umweltzonen wird befürwortet
Die Bündner Regierung begrüsst den Vorschlag des Bundes, rechtliche Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen zu schaffen. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, kommt für den Kanton Graubünden die Einrichtung von Umweltzonen zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht in Frage. Aber verschiedene Studien für Agglomerationen haben gezeigt, dass Umweltzonen bei geeigneter Ausgestaltung eine effiziente Massnahme darstellen, um die Luftqualität lokal erheblich zu verbessern.
Bisher war die Realisierung von solchen Zonen aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich. Vorgesehen ist, dass in Umweltzonen nur vergleichsweise emissionsarme Fahrzeuge verkehren dürfen. Mit der Einrichtung solcher Zonen soll die Belastung der Umwelt durch Emissionen aus dem Strassenverkehr reduziert werden.

Vorbehalte gegenüber der Kulturbotschaft des Bundes
Die Bündner Regierung befürwortet grundsätzlich das Bestreben des Bundes, die Kulturförderung neu strategisch über eine vierjährige Periode politisch und finanziell zu steuern. Im Einzelfall bringt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zur sogenannten "Kulturbotschaft 2012-2015" aber Vorbehalte und Änderungswünsche an.
So verlangt die Regierung, dass der Bund seiner finanziellen Verantwortung nachkommt. Sie erwartet, dass der Bund seinen Beitrag in den Bereichen Heimatschutz und Denkmalpflege für die Jahre 2012-2015 auf 125 Millionen Franken erhöht. Die in der Kulturbotschaft aufgenommene Minimalvariante von 85 Millionen Franken reicht nicht aus, denn ein Abbau der Leistungen der öffentlichen Hand würde den Bestand des baulichen Kulturerbes gefährden.
Ausserdem fordert die Regierung, dass die bundeseigenen Institutionen im Bereich der Kulturförderung weiterhin vollständig durch den Bund unterstützt werden. Zu den Bundesaufgaben gehören neben den bundeseigenen kulturellen Institutionen die Denkmalpflege und der Heimatschutz, der Bereich Film sowie die kulturelle Präsenz im Ausland. Schliesslich ist es nach Ansicht der Regierung nicht Sache des Bundes, mit Anschubfinanzierungen die Kulturpolitik in den Kantonen zu beeinflussen. Vielmehr soll der Bund mögliche Programme gemeinsam mit den Kantonen und Städten entwickeln und angemessen mitfinanzieren.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Tujetsch: Das Projekt "Lawinenverbauung Plauncas Nireil" der Gemeinde Tujetsch wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 287'550 Franken zugesichert.
  • Scharans: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Scharans vom 3. März 2010 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • AO Forschungsinstitut Davos: Dem AO Forschungsinstitut Davos wird für die Jahre 2010 bis 2013 ein Beitrag von insgesamt 880'000 Franken, jährlich 220'000 Franken, zugesichert. Der Beitrag, der zu Gunsten von Stipendiaten eingesetzt wird, beruht auf einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton.

Personelles 
  • Fadri Ramming, wohnhaft in Chur, ist als Mitglied und Präsident der Verwaltungskommission der Psychiatrischen Dienste Graubünden für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2013 gewählt worden. Er tritt die Nachfolge von Mario Cavigelli an.

 
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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