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Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung unter anderem einen Sondertermin für eine allfällige Ersatzwahl in die Regierung bestimmt. Ferner schickt sie den Entwurf für eine Teilrevision der Kantonsverfassung zur Aufhebung des ausserordentlichen Behördenreferendums in die Vernehmlassung.

Allfällige Ersatzwahl findet am 29. Januar 2012 statt
Die Bündner Regierung hat einen Termin für eine allfällige Ersatzwahl in die Regierung für den Rest der Amtsperiode 2011 bis 2014 bestimmt. Sollte anlässlich der Ständeratswahlen vom 23. Oktober 2011 eine Vakanz im Regierungsgremium entstehen, so würde am 29. Januar 2012 eine Ersatzwahl in die Regierung stattfinden. Die Regierung hat sich für diesen Sondertermin entschieden, da die Blankoabstimmungstermine des Bundes im November 2011 und März 2012 für eine Ersatzwahl als zu früh beziehungsweise zu spät erachtet werden. Am gleichen Termin können allenfalls kantonale Sachvorlagen zur Abstimmung gelangen.

Nie genutztes Referendumsrecht soll abgeschafft werden
Gestützt auf die im Jahr 2003 vom Bündner Stimmvolk angenommene totalrevidierte Kantonsverfassung kann der Grosse Rat Geschäfte, die nur dem fakultativen Referendum unterstehen oder die in seine abschliessende Kompetenz fallen, von sich der Volksabstimmung unterstellen (so genanntes ausserordentliches Behördenreferendum oder ausserordentliches obligatorisches Referendum). Bis heute hat der Grosse Rat von diesem Instrument nie Gebrauch gemacht.

In der Dezembersession 2009 überwies der Grosse Rat einen Auftrag an die Regierung, der die Aufhebung dieses Instruments forderte. Die Parlamentsmehrheit war der Ansicht, wie die bisherige Praxis gezeigt habe, brauche es das Instrument nicht. Weiter sei es auch staatspolitisch gesehen falsch, heikle, wichtige oder umstrittene Geschäfte über dieses Instrument vom Grossen Rat an das Volk zu delegieren.

Nachdem sich der Grosse Rat für die Abschaffung des ausserordentlichen Behördenreferendums ausgesprochen hat, gilt es nun, diesen Entscheid umzusetzen. Die Regierung hat den Entwurf für eine Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 16 Ziff. 6 KV) bis 30. November 2011 in die Vernehmlassung gegeben. Der Terminplan sieht vor, dass dieses Geschäft dem Grossen Rat in der Augustsession 2012 unterbreitet wird. Die Volksabstimmung – die Teilrevision der Kantonsverfassung unterliegt dem obligatorischen Referendum – wäre dann im Herbst 2012 möglich. (Link Vernehmlassungsunterlagen.)

Kantonsbeiträge an Wasserbauvorhaben neu geregelt
Die Regierung hat in einem neuen Beschluss die Regelungen über das wasserbauliche Beitragswesen aktualisiert. Bis anhin wurde den Gemeinden ein ordentlicher Regelbeitrag von 20 Prozent der Gesamtkosten von Wasserbauprojekten ausgerichtet. Dieser Regelbeitragssatz soll auch in Zukunft beibehalten werden. Im Ausnahmefall kann die Regierung diesen Kantonsbeitrag aber gestützt auf das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene totalrevidierte Gesetz über den Wasserbau im Kanton Graubünden auf 25 Prozent festsetzen, wenn ein qualitativ hochwertiges Projekt von besonderem kantonalen Interesse oder mit Pilotcharakter vorliegt.

An kommunale Wasserbauprojekte, die dem Bestand und der Sicherheit der Kantonsstrassen dienen, leistet der Kanton zugunsten der Gemeinden Beiträge zwischen fünf und 75 Prozent der Gesamtkosten.

IAO-Übereinkommen über den Mutterschutz kann ratifiziert werden
Die Bündner Regierung nimmt in der von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates eröffneten Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative über die Ratifikation des Übereinkommens über den Mutterschutz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO, Nr. 183) wie folgt Stellung: Aus Sicht der Regierung muss zur Ratifikation des Übereinkommens die Bundesgesetzgebung nicht angepasst werden. Das Arbeitsgesetz und die dazugehörige Verordnung stellen die Rechtssicherheit auch in Bezug auf die Entlöhnung von Stillpausen her. Die nationalrätliche Kommission hingegen erachtet in dieser Frage eine Rechtslücke als gegeben und möchte diese mit einer Ergänzung von Art. 35a Abs. 2 des Arbeitsgesetzes schliessen. Für die Regierung ist dies zwar kein Widerspruch, hingegen sollte überprüft werden, ob überhaupt die Notwendigkeit für eine Gesetzesanpassung besteht.


Aus Gemeinden und Regionen
  • Guarda: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Guarda vom 20. Januar 2010 wird genehmigt.
  • La Punt Chamues-ch: Die von der Gemeinde La Punt Chamues-ch am 1. Juli 2011 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes "Baukommission, Erst- und Zweitwohnungen" wird genehmigt.
  • Laax: Die von der Gemeinde Laax am 1. April 2011 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonenplan 1:5‘000 Val da Dumengias, Plaun da Cumin, wird genehmigt.
  • Trin: Der Gemeinde Trin wird für die Sanierung / Erweiterung der Mehrzweckanlage auf dem Areal des Primarschulhauses in Trin Dorf ein Beitrag von pauschal 324'000 Franken zugesichert.


Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • fenaco Genossenschaft: An die Erneuerung der privaten Anschlussgleisanlage der fenaco Genossenschaft in Landquart wird ein Beitrag von höchstens 774‘358 Franken zugesichert.
  • Stiftung Gott hilft: Der Stiftung Gott hilft, Zizers, wird für den Ersatz und die Erneuerung der Wärmeerzeugung im Schulheim Gott hilft in Scharans ein Beitrag von maximal 147'600 Franken zugesichert.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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