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Der öffentliche Regionalverkehr erhält 2012 Kantonsbeiträge in der Höhe von rund 65 Mio. Franken. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Im Weiteren hat sie die Leitungen der fünf neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden besetzt.

Beiträge für den öffentlichen Verkehr festgelegt
Die Bündner Regierung hat die Kantonsbeiträge 2012 an die im öffentlichen Regionalverkehr tätigen Unternehmen festgelegt. Insgesamt betragen die Beiträge in den beiden Sparten Verkehr und Infrastruktur Privatbahnen rund 65.17 Mio. Franken. Davon entfallen rund 35.4 Mio. Franken auf den Personen- und Güterverkehr, 28.47 Mio. auf die Infrastruktur der Privatbahnen Rhätische Bahn (RhB) und Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) und 1.3 Mio. Franken auf Beiträge an Tarifverbunde.

Gemäss der aktuellen Infrastruktur-Leistungsvereinbarung überweisen Bund und Kanton 2012 für die RhB-Infrastruktur bedingt rückzahlbare Darlehen von total rund 52 Mio. Franken. Dazu kommen Kantonsbeiträge an die RhB von total 3.38 Mio. Franken für die Sicherung oder Aufhebung von Niveauübergängen, die Anpassung der Busvorfahrten bei Bahnhofumbauten, die Förderung des schienengebundenen Güterverkehrs und die Beiträge gemäss Behindertengleichstellungsgesetz für Anpassungen von Fahrzeugen und Stationsanlagen von RhB und MGB sowie rund 2.9 Mio. Franken an die RhB-Rollmaterialerneuerung. Die erforderlichen Mittel sind im Budget 2012 enthalten.

Leitungen der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bestimmt
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Der Bündner Grosse Rat hat die Vorlage zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im Kanton Graubünden am 7. Dezember 2011 verabschiedet. Demnach bestehen im Kanton ab 2013 neu fünf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), die jeweils für einen bis drei Bezirke zuständig sind. Es handelt sich dabei um die KESB Engadin/Südtäler, Mittelbünden/Moesa, Nordbünden, Prättigau/Davos und Surselva.
Damit die KESB ab Januar 2013 einsatzfähig sind, sind Vorarbeiten im Gange. Auch müssen einzelne Stellen bereits jetzt besetzt werden. Dies gilt insbesondere für die KESB-Leitungen. Die Regierung hat folgende fünf Leiter/innen ernannt:
  • Andrea Mathis, wohnhaft in Samedan, für die KESB Engadin/Südtäler 
  • Gabriella Hunziker, wohnhaft in Chur, für die KESB Mittelbünden/Moesa 
  • Peter Dörflinger, wohnhaft in Chur, für die KESB Nordbünden 
  • Urs Werner, wohnhaft in Davos Platz, für die KESB Prättigau/Davos 
  • Giusep Defuns, wohnhaft in Trun, für die KESB Surselva
Die Mitarbeitenden der heutigen Vormundschaftsbehörden werden nach Möglichkeit in die KESB übernommen. Bis Ende 2012 müssen die bisherigen Behörden ihre Aufgaben aber noch vollumfänglich erfüllen.

Weiterbildungsgesetz im Grundsatz befürwortet
Die Bündner Regierung hat Stellung genommen zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Weiterbildung. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund festhält, begrüsst sie das Ziel des Gesetzesentwurfs, ein Rahmengesetz zu schaffen, welches die Weiterbildung in der schweizerischen Bildungssystematik richtig positioniert und die zu diesem Zweck wesentlichen Grundsätze regelt.
Das Weiterbildungsgesetz befasst sich mit der sogenannten nicht-formalen Bildung (staatlich nicht geregelte Bildungsangebote wie Kurse oder Seminare). Die Rolle des Staates in diesem Bereich ist subsidiär, das heisst, seine Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, Dysfunktionen des Weiterbildungsmarktes zu beheben und das Verhältnis der Weiterbildung zu dem von ihm verantworteten formalen Bildungssystem zu ordnen. Dieser Funktion wird der Gesetzesentwurf nach Ansicht der Bündner Regierung insgesamt gerecht.
Handlungsbedarf besteht bei der Anpassung der Titel und Abschlüsse der höheren Berufsbildung an die internationalen Bezeichnungen in englischer Sprache. Das Weiterbildungsgesetz verpasst laut der Regierung die Chance, durch eine entsprechende Änderung des Berufsbildungsgesetzes eine notwendige Verbesserung der Titel und Abschlüsse der höheren Berufsbildung zu ermöglichen. Eine Angleichung an die internationalen Bezeichnungen müsse dringend realisiert werden, um die im internationalen Austausch und im Rahmen der Personenfreizügigkeit immer deutlicher werdende Benachteiligung der Abschlüsse der höheren Berufsbildung aufzuheben.


Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • "Verein Kulturraum Viamala": Der Kanton gewährt dem "Verein Kulturraum Viamala" an die Gesamtkosten der Sicherung und Wiedereindeckung der spätantiken-frühmittelalterlichen Kirchenanlage auf Hohenrätien oberhalb Thusis einen Beitrag von maximal 345'000 Franken. Der Bund leistet einen Beitrag in der Höhe von 165'000 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat 4‘983'000 Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Brigelserstrasse: Baumeisterarbeiten Dardin – Brigels
- Lugnezerstrasse: Baumeisterarbeiten Ilanz – Vrin
- Lugnezerstrasse: Baumeisterarbeiten Ilanz – Valgronda
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten Vals innerorts


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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