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Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zu einer Totalrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse Graubünden gestartet.

Rechtliche Grundlage für die Kantonale Pensionskasse wird angepasst
Das Gesetz über die Kantonale Pensionskasse Graubünden muss aufgrund neuer Bundesbestimmungen totalrevidiert werden. Die Bündner Regierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bis zum 31. Juli 2012 in die Vernehmlassung gegeben.

Seit Beginn des neuen Jahrtausends sind die Erlasse der Kantonalen Pensionskasse Graubünden vier Teil- und Totalrevisionen unterzogen worden. Schwerpunkte dieser Revisionen waren der Wechsel zum Beitragsprimat, die Schaffung eines Pensionskassengesetzes (früher Pensionskassenverordnung), die Ausfinanzierung der Kasse auf 100 Prozent (ohne Mitgabe einer Wertschwankungsreserve) sowie die Verselbstständigung der Kasse und deren Herauslösung aus der Zentralverwaltung des Kantons. Mit diesen Revisionsschritten auf kantonaler Ebene sind massgebliche Aspekte nationalen Rechts bereits umgesetzt worden.
Neu hingegen ist, dass nach Bundesrecht der Gesetzgeber bei Vorsorgeeinrichtungen des öffentlichen Rechts nur noch die Bestimmungen über die Leistungen oder jene über die Finanzierung erlassen kann, nicht jedoch beides. Im Vernehmlassungsentwurf wird vorgeschlagen, dass der Grosse Rat als Gesetzgeber die Beiträge für den Aufbau der Altersleistungen festlegt, während die Verwaltungskommission als oberstes Organ der Kantonalen Pensionskasse Graubünden die Versicherungsleistungen bestimmt. Der Bundesgesetzgeber delegiert neu eine Reihe unentziehbarer und unübertragbarer Aufgaben an die Verwaltungskommission.
Im neuen Bundesrecht weiterhin zulässig ist die Wahl einer Teilkapitalisierung der Pensionskasse. Davon rät die Regierung ab. Bei der Kantonalen Pensionskasse Graubünden waren in den letzten Jahren alle Bemühungen auf eine Vollkapitalisierung ausgerichtet. Der Deckungsgrad betrug per 31. Dezember 2011 98 Prozent.
(Link zu den Vernehmlassungsunterlagen.)

Die Kantonale Pensionskasse Graubünden ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts. Ihr sind 224 Arbeitgeber (Kanton, kantonale Anstalten, Gemeinden, Gemeinde- und Schulverbände) angeschlossen. Sie zählt 7'810 aktiv Versicherte und richtet rund 3'000 Renten aus (Stand 2011).


Aus Gemeinden und Regionen 
  • Rossa: Der Gemeinde Rossa wird für die Erneuerung und Erweiterung der Wasserversorgung unter dem Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein Beitrag von pauschal 198'000 Franken zugesichert. 
  • Trimmis: Die Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Trimmis vom 11. März 2012 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Dachorganisation "Obstvereine Graubünden":
Für die Hochstamm-Pflanzaktion 2012/2013 wird zugunsten der Dachorganisation "Obstvereine Graubünden" ein Kantonsbeitrag von 50'000 Franken gesprochen.


Strassenprojekte
Die Regierung hat 4'190'000 Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Nationalstrasse A28: Baumeisterarbeiten Umfahrung Saas
- Julierstrasse: Belagsarbeiten Mot – Sur Gonda
- Scharanserstrasse: Baumeisterarbeiten Clusabach – Scharans
- Valleinastrasse: Baumeisterarbeiten Äussere Heinzenbergstrasse – Valleina


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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