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Die Bündner Regierung ist auf eine Abstimmungsbeschwerde im Nachgang zum Urnengang vom 11. März 2012 aus staatsrechtlichen Überlegungen nicht eingetreten. Im Weiteren hat sie sich mit verschiedenen Geschäften aus den Gemeinden befasst, so beispielsweise mit den kommunalen nutzungsplanerischen Grundlagen für ein Skigebiet Arosa-Lenzerheide.

Verwaltungsgericht wird über Abstimmungsbeschwerde entscheiden
Im Nachgang zur kantonalen Volksabstimmung vom 11. März 2012 über die Gewährung eines Kredits für den Neubau eines kantonalen Verwaltungszentrums - Projekt "Sinergia" wurde mit dem Hinweis auf bestehende Unsicherheiten bezüglich des Rechtswegs sowohl bei der Regierung als auch beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Darin wird verlangt, dass die Abstimmung aufgehoben bzw. für ungültig erklärt wird. Inhaltlich wird Kritik an den Abstimmungserläuterungen des Grossen Rates geäussert. Auf Veranlassung der Regierung erfolgte zur Zuständigkeitsfrage ein Meinungsaustausch mit dem Verwaltungsgericht. Die beiden Behörden kamen dabei zur übereinstimmenden Beurteilung, dass im vorliegenden Fall aus staatspolitischen und staatsrechtlichen Überlegungen nicht die Regierung, sondern das Verwaltungsgericht zur Behandlung der Abstimmungsbeschwerde zuständig ist. Aus diesem Grund hat die Regierung beschlossen, auf die Abstimmungsbeschwerde nicht einzutreten.

Zwei neue Verordnungen erlassen
Die Regierung hat eine Verordnung über die Subventionierung von Bauten in der Berufsbildung, in weiterführenden Bildungsangeboten und an Hochschulen erlassen. Darin werden die für den Berufsbildungsbereich im Vergleich zum Volksschulbereich geltenden unterschiedlichen Bestimmungen bei der Beitragszusicherung durch die öffentliche Hand festgelegt. So sind im Berufsbildungsbereich Sanierungen explizit für Baubeiträge anrechenbar, und der Beitragssatz hat keinen Zusammenhang mit der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde.
Im Weiteren hat die Regierung eine Verordnung über die Erhebung von Ordnungsbussen bei Verstössen gegen die Nationalparkordnung beschlossen. Damit können zukünftig geringfügige Verstösse gegen die Vorschriften der Nationalparkordnung im einfachen Ordnungsbussenverfahren erledigt werden.

Schutzbauten werden für 6,6 Mio. Franken erneuert
Für die Instandsetzung von Bauten zum Schutz vor Naturgefahren im Kanton hat die Regierung ein Sammelprojekt in der Höhe von 6,6 Mio. Franken genehmigt. Damit werden bestehende Schutzbauten unter Beibehaltung des ursprünglichen Ausbaustandards erhalten, und die Wirkung der Anlagen wird verbessert. Das Sammelprojekt beinhaltet 47 Objekte, bei denen Fundamente saniert, zerstörte Bauteile ersetzt, Stützkonstruktionen erneuert und Entwässerungssysteme wieder Instand gestellt werden. Vereinzelt wird zudem die Tragfähigkeit der Schutzbauten erhöht. Die Arbeiten dauern zwei Jahre.

Aus Gemeinden und Regionen

  • Tschiertschen-Praden und Vaz/Obervaz: Die Regierung hat die nutzungsplanerischen Grundlagen der beiden Gemeinden Tschiertschen-Praden und Vaz/Obervaz für die Verbindung der Skigebiete von Arosa und Lenzerheide genehmigt. Diese wurden jeweils mit einer Teilrevision der Ortsplanung von den Stimmberechtigten der beiden Gemeinden am 28. Oktober 2011, beziehungsweise am 27. November 2011 beschlossen. Die Genehmigungsverfahren wurden koordiniert und parallel durchgeführt.
    Bereits beschlossen hat die Regierung die Anpassung des kantonalen Richtplanes sowie der regionalen Richtpläne Mittelbünden und Nordbünden zur Skigebietsverbindung Arosa-Lenzerheide (Regierungsmitteilung vom 22.12.2011). Nebst den raumplanerischen Verfahren ist für die Realisierung des Skigebietszusammenschlusses ein seilbahnrechtliches Plangenehmigungs- und Konzessionsverfahren beim Bund notwendig, in welchem auch die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt.
  • Rossa: Die von der Gemeinde Rossa am 18. Dezember 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird mit Anweisungen genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet ein neues Baugesetz, die Bereinigung der Gefahrenzonen in Santa Domenica infolge realisierter Schutzmassnahmen gegen Steinschlag, die Schaffung einer Materialablagerungszone in Pighé bei Augio, die Schaffung der raumplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines Sport-, Tourismus- und Erholungszentrums mit Campingplatz in Aug da Ross bei Augio sowie die Bereinigung der Wintersportzone bei Rossa.
  • Tujetsch: Das Projekt der Gemeinde Tujetsch für die Verbauung des Val Drun (Drunbach) wird mit Auflagen genehmigt. An die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von maximal 73 800 Franken zugesichert.
  • Schiers: An die Mehrkosten der Erneuerung der Güterstrassen am Stelserberg wird unter dem Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein Beitrag von maximal 48 189 Franken zugesichert.
  • Arvigo: Der Gemeinde Arvigo wird für die Erneuerung und Erweiterung der Wasserversorgung unter dem Vorbehalt eines Bundesbeitrags ein Beitrag von pauschal 135 000 Franken zugesichert.
  • Valsot: Die Verfassung der neuen Bündner Gemeinde Valsot vom 20. April 2012 wird genehmigt. Die Gemeindeverfassung tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Valsot ist aus einem Zusammenschluss der beiden Unterengadiner Gemeinden Ramosch und Tschlin hervorgegangen.
  • Grono: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Grono vom 18. Dezember 2011 wird genehmigt.
  • Riom-Parsonz: Die Verfassung der Gemeinde Riom-Parsonz vom 25. April 2012 wird genehmigt.
  • Abwasserverband Mittelprättigau: Die Teilrevision der Statuten des Abwasserverbandes Mittelprättigau wird genehmigt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat 1 450 000 Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Domleschgerstrasse: Baumeisterarbeiten Tunnelportal Süd bis alte Transerstrasse
- Oberalpstrasse: Belagsarbeiten Abschnitt Cresta

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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