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Die Bündner Regierung hat den Jahresbericht 2011 über den Vollzug des Gesetzes zu den Ergänzungsleistungen zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt einen weiteren Anstieg bei den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Im Weiteren hat die Regierung verschiedene Beiträge gesprochen und Strassenprojekte gutgeheissen.

Ergänzungsleistungen im Jahr 2011 weiter angestiegen
Auch 2011 sind in Graubünden mehr Ergänzungsleistungen ausbezahlt worden. Dies zeigt der Jahresbericht über den Vollzug des kantonalen Gesetzes über Ergänzungsleistungen, der von der Regierung zur Kenntnis genommen wurde. Die Betriebsrechnung 2011 weist einen Nettoaufwand von rund 94 573 000 Franken aus. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Nettoaufwand um rund 6 245 000 Franken, beziehungsweise um 7,1 Prozent. Die Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 war der Hauptgrund für den starken Aufwandanstieg. Der Beitrag des Bundes an die Ergänzungsleistungen betrug rund 24 857 000 Franken, respektive 26,28 Prozent der Gesamtkosten.
Die Zahl der aktiven Geschäftsfälle hat gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent zugenommen. Das starke Wachstum der Bezügerzahl hat sich im Berichtsjahr zwar etwas abgeschwächt, doch in den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der aktiven Geschäftsfälle bei den Ergänzungsleistungen um 19,0 Prozent gestiegen. Die Zunahme war in diesem Zeitraum bei den Ergänzungsleistungen zu AHV-Renten mit 19,2 Prozent etwas höher als bei den Ergänzungsleistungen zu IV-Renten mit 18,7 Prozent.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die AHV- und IV-Renten mit dem sonstigen Einkommen und Vermögen der versicherten Person nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sind keine Fürsorgeleistungen oder Sozialhilfe. 

Verordnung zur Stiftungsaufsicht teilrevidiert
Die Regierung hat die Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen angepasst. Die jährlichen Aufsichtsgebühren werden wie bis anhin aufgrund des Bruttovermögens der Stiftung festgelegt. Zu diesem gehörende ertragsarme Kulturgüter und Liegenschaften, die dem Stiftungszweck unmittelbar dienen, werden inskünftig bei der Festlegung der Aufsichtsgebühren ausser Acht gelassen. Von tieferen Aufsichtsgebühren werden insbesondere Museen profitieren, die oft auch historische und teilweise denkmalgeschützte Liegenschaften zu unterhalten haben, aber auch Stiftungen, die als Zweck die Erhaltung und die Veröffentlichung von Kunstwerken verfolgen.

Neue Raumplanungsverordnung des Bundes begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet in einer Vernehmlassungsantwort die Teilrevision der Raumplanungsverordnung des Bundes. Die Revision beinhaltet zum einen die Gleichstellung von altrechtlichen Wohnbauten auf Verordnungsstufe gemäss neuem Raumplanungsgesetz. Nach altem Recht musste in Baubewilligungsverfahren teilweise abgeklärt werden, ob eine Wohnbaute ausserhalb der Bauzonen vor 1972 landwirtschaftlich oder nichtlandwirtschaftlich bewohnt wurde. Solche Abklärungen sind neu nicht mehr nötig. Zum anderen sollen die Vorschriften dahingehend gelockert werden, dass Energie, die in ausserhalb der Bauzone gelegenen Landwirtschaftsbetrieben in Holzheizungen erzeugt wird, über längere Distanzen in die Bauzonen transportiert werden kann. Diese Flexibilisierung wird von der Bündner Regierung begrüsst, weil die Energiegewinnung aus erneuerbaren einheimischen Rohstoffen aufgrund einer dezentralen Wärmerzeugung im öffentlichen Interesse liegt.


Aus Gemeinden und Regionen

  • Churwalden: Die von der Gemeinde Churwalden am 27. Oktober 2011 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes sowie der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Teilrevision Tanzplatz / Fleischtrocknerei Churwalden werden genehmigt. Mit diesen in einer Teilrevision der Ortsplanung enthaltenen Planungsmitteln werden Entwicklungsmöglichkeiten für das Betriebszentrum der Fleischtrocknerei Churwalden AG geschaffen. Über weitere Teile der Ortsplanungsrevision vom 27. Oktober 2011 hat die Regierung noch nicht entschieden. 
  • Valendas: Das im Auftrag der Gemeinde Valendas vom Amt für Wald und Naturgefahren eingereichte Projekt "Sanierung Übergang Carrerabach" wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 261 300 Franken zugesichert. 
  • Morissen / Cumbel: Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan in den Massstäben 1:2000 und 1:1000 für die Quellen der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Cumbel, vom Gemeindevorstand Morissen am 11. Januar 2012 erlassen, werden genehmigt. Die Quellen und die Schutzzonen liegen vollumfänglich auf Gemeindegebiet von Morissen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen sowie Beiträge an kulturelle Veranstaltungen
  • Stiftung SchweizMobil: Der Stiftung SchweizMobil wird an die Entwicklungsphase SchweizMobil 2013–2015 ein Kantonsbeitrag von insgesamt 177 000 Franken zugesichert. Vorbehalten bleibt die Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat. SchweizMobil ist ein nationales Netzwerk für den Langsamverkehr und koordiniert ein offiziell und einheitlich signalisiertes Routennetz insbesondere für Freizeit und Tourismus (zum Beispiel Wandern, Velofahren, Mountainbiken, Skaten und Kanufahren). 
  • Origen Festival Cultural 2012: An das Origen Festival Cultural 2012 mit rund 150 Veranstaltungen bis Mitte August an zahlreichen Orten im Kanton wird eine Defizitgarantie von maximal 160 000 Franken zugesichert. 
  • Festival da Jazz St. Moritz 2012: An das Festival da Jazz St. Moritz 2012 (13. Juli bis 12. August) wird eine Defizitgarantie von höchstens 75 000 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat 14 480 000 Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Schinstrasse: Baumeisterarbeiten Sicherung Muldenrutsch
- Julierstrasse: Baumeisterarbeiten Ausbau Gross Kehr
- Julierstrasse: Projektierung Umfahrung Silvaplana / Tunnel Silvaplana
- Engadinerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Strassenkorrektion Celerina – Punt Muragl

Im Weiteren hat die Regierung das Auflageprojekt für die Korrektion der Fatschelerstrasse, Abschnitt Abzweigung Schanfiggerstrasse – Abzweigung Oberdorf, genehmigt. Das Strassenprojekt auf Gebiet der Gemeinde St. Peter - Pagig beinhaltet talseitige Verbreiterungen.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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