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Die Bündner Regierung hat die Bedingungen einer Steuerermässigung für emissionsarme Autos neu festgelegt. Im Weiteren hat sie den Abstimmungstermin für die Gebietsreform bestimmt und sich mit Geschäften aus den Gemeinden befasst.

Steuerermässigung für emissionsarme Autos angepasst
Halter von emissionsarmen Personenwagen erhalten nach geltendem Recht die Verkehrssteuer ermässigt. 60 Prozent Ermässigung gibt es heute für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 140 g/km und 80 Prozent für solche mit maximal 120 g/km. Wie in der entsprechenden Verordnung festgehalten, reduziert die Regierung die Grenzwerte für den CO2-Ausstoss alle zwei Jahre und zwar gestützt auf den Fortschritt bei der Entwicklung von emissionsarmen Personenwagen. Per 1. Januar 2013 gilt neu eine Ermässigung der Verkehrssteuer um 60 Prozent für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 130 g/km und um 80 Prozent für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 110 g/km. Eine Teilrevision der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr tritt auf diesen Zeitpunkt in Kraft.

Über Gebietsreform wird am 23. September 2012 abgestimmt
Am Sonntag, 23. September 2012, gelangt die Teilrevision der Kantonsverfassung (Gebietsreform) zur Abstimmung.
Die Regierung hat im Weiteren davon Kenntnis genommen, dass gleichentags folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Bundesbeschluss vom 15. März 2012 über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Jugend + Musik")
- Volksinitiative vom 23. Januar 2009 "Sicheres Wohnen im Alter"
- Volksinitiative vom 18. Mai 2010 "Schutz vor Passivrauchen"


Aus Gemeinden und Regionen 
  • San Vittore: Die von der Gemeinde San Vittore am 20. März 2012 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet die Zuweisung eines schmalen Landstreifens zur Industriezone. 
  • Churwalden: Der von der Gemeinde Churwalden im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung am 27. Oktober 2011 beschlossene Zonenplan 1:1000 Teilrevision Parzelle Nr. 20 077 wird genehmigt. 
  • Celerina/Schlarigna: Das Projekt "Maschinenweg Val S-chüra" der Gemeinde Celerina/Schlarigna wird genehmigt. Mit dem Bau des Maschinenweges "Val S-chüra" wird eine Waldfläche von 65 Hektaren besser erschlossen. 
  • Ferrera: Das im Auftrag der Gemeinde Ferrera vom Amt für Wald und Naturgefahren eingereichte Projekt "Maschinenweg Lavenzug" wird genehmigt. Es wird ein Beitrag von höchstens 36 180 Franken zugesichert. Das Projekt beinhaltet eine bessere Erschliessung der Wälder im Gebiet "Lavenzug".

Strassenprojekte
Die Regierung hat 1 355 000 Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Landwasserstrasse: Mittelspannungsanlagen Tunnel Landwasser


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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