Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Psychiatrischen Dienste Graubünden sollen sich noch stärker unternehmerisch verhalten können. Die Regierung hat die Botschaft zu einer entsprechenden Revision des Psychiatrie-Organisationsgesetzes verabschiedet.

Die Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) sollen den notwendigen unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten, um die seit dem 1. Januar 2012 geltende leistungsbezogene Finanzierung der Spitäler und der Behinderteneinrichtungen erfolgreich umsetzen zu können. Dies bedingt eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die PDGR. Dazu hat die Regierung die Botschaft für eine Revision des Gesetzes über die Organisation der Kantonalen Psychiatrischen Dienste und Wohnheime für psychisch behinderte Menschen des Kantons Graubünden verabschiedet.

Die wichtigsten Punkte der Gesetzesrevision sind: 
  • Übertragung der betriebsnotwendigen Gebäude und Anlagen mit Ausnahme des Gutsbetriebes Waldhaus im Baurecht an die PDGR 
  • Ausstattung der PDGR mit einem Dotationskapital von maximal zehn Millionen Franken 
  • Einräumung der Möglichkeit, Reserven zu bilden.
Die Übertragung der betriebsnotwendigen Grundstücke im Baurecht an die PDGR trägt aus Sicht der Regierung dazu bei, dass sich die PDGR im zunehmend dynamischeren Marktumfeld behaupten können. Zudem müssen die PDGR aufgrund des Wechsels vom Kostendeckungsprinzip zur leistungsbezogenen Finanzierung der Spitäler und Behinderteneinrichtungen per 1. Januar 2012 über ausreichend Eigenkapital verfügen, um ihren Verpflichtungen jederzeit nachzukommen. Der Kanton hat ein Interesse daran, dass die Bilanzstruktur der PDGR nicht durch eine zu grosse Fremdkapitalquote negativ beeinflusst wird. Die PDGR sind daher risikoadäquat mit Dotationskapital auszustatten.

Die kantonalen psychiatrischen Kliniken und die kantonalen Wohnheime und Arbeitsstätten für psychisch behinderte Menschen wurden 2002 aus der Verwaltung ausgegliedert und in eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts überführt. Die Verselbständigung erfolgte mit dem Ziel, den PDGR die Handlungsfähigkeit zu verschaffen, um den wachsenden Anforderungen an die Spitäler und Kliniken zur wirtschaftlichen Leistungserbringung begegnen zu können. Damals wurde darauf verzichtet, die Anstalt mit Eigenkapital auszustatten und ihr die Bildung von Reserven zu ermöglichen. Die Gebäude und Anlagen werden den PDGR seither gegen Miete zur Verfügung gestellt.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Oktobersession 2012 behandeln.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel