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Die Bündner Regierung hat eine Stellungnahme abgegeben zur Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen. Im Weiteren hat sie sich mit verschiedenen Geschäften aus Gemeinden und Regionen befasst. 

Regierung befürwortet die einheitliche Regelung zur Forschung am Menschen
Mit der Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) soll die Forschung am Menschen einheitlich und umfassend geregelt werden. Im Kanton Graubünden wird nur in sehr bescheidenem Umfang Forschung am Menschen betrieben. Dementsprechend ist der Kanton von der Vorlage nur am Rande betroffen. Die Bündner Regierung erachtet es als richtig, dass die Überprüfung der ethischen Anforderungen an Forschungsprojekte professionalisiert wird. Die vorgesehenen Regelungen greifen jedoch in die bisherige kantonale Organisationsfreiheit ein, erschweren teilweise einen rationellen Personaleinsatz und schaffen einen unnötigen Fristendruck. Hier würde die Regierung einige Anpassungen begrüssen. Weiter fehlt eine Übergangsphase, während der die vorgesehenen neuen Massnahmen eingeführt werden können. Zudem sollte die Finanzierung der Arbeitsgemeinschaft der Ethikkommissionen (AGEK) ausdrücklich geregelt werden. 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Schluein: Dem Abwasserverband Gruob der Gemeinde Schluein wird an den Massnahmenplan "Investitionen ab 2010" der ARA Gruob ein Beitrag von höchstens 233 628 Franken zugesichert.
  • Trin: Das Pflichtenheft vom 25. Januar 2012 zur Umweltverträglichkeitsprüfung 1. Stufe für das Konzessionsprojekt "Ausbau Kraftwerk Pintrun" wird mit gewissen Ergänzungen und Auflagen genehmigt.
  • Tinizong-Rona: Die von der Gemeinde Tinizong-Rona erteilte Wasserrechtsverleihung vom 26. März 2010 wird mit Änderungen genehmigt.
 
Strassenprojekte
Die Regierung hat 1 900 000 Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Samnaunerstrasse: Baumeisterarbeiten Schergenbachbrücke Spissermühle 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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