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Über das kantonale Tourismusabgabengesetz (TAG) wird vor der Abstimmung am 25. November 2012 viel diskutiert. Um einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten und aufgrund der grossen Bedeutung der Vorlage nimmt die Bündner Regierung nochmals kurz Stellung zur Vorlage.

Das Bündner Stimmvolk entscheidet am 25. November 2012 über einen wichtigen Reformschritt des Bündner Tourismus. Mit dem Tourismusabgabengesetz (TAG) wird die finanzielle Grundlage für einen wettbewerbsfähigeren Bündner Tourismus geschaffen. Das Gesetz bezweckt eine solidarische und alle Profiteure einbeziehende Finanzierung des Tourismus. Es ersetzt 120 kommunale Erlasse und stützt die in den letzten Jahren aufgebauten überkommunalen touristischen Strukturen.

Aus Sicht der Regierung ist ein Ja zum TAG entscheidend für die weiterhin erfolgreiche Neupositionierung des Bündner Tourismus. Die einheitlich geregelte Finanzierung stärkt die touristischen Regionen im Kanton langfristig und ermöglicht ihnen ein autonomes Handeln mit gesicherten finanziellen Mitteln. Vielfach diskutiert wird, wer gemäss Gesetz dazu neu einen Beitrag leistet. Folgend eine kurze Erläuterung.

Das TAG bringt keine neue allgemeine Steuer für die Bündner Bevölkerung. Das Gesetz sieht eine gerecht abgestufte Abgabe für Beherbergungsunternehmen, Ferienwohnungseigentümer/innen und Gewerbetreibende vor, die je nach Branche und Region unterschiedlich vom Tourismus profitieren. Ihre Beiträge verbleiben in den Tourismusregionen und unterstützen dort die Infrastrukturen sowie den Aufbau und Verkauf von touristischen Angeboten (Marketing). Über die Höhe der Abgabe entscheiden die Gemeinden selbst – abgestimmt auf die touristische Strategie ihrer Region und Destination. 

Sportvereine
Nicht abgabepflichtig sind Vereine wie Sportvereine, Musikvereine etc. Vom TAG erfasst sind neben Beherbergenden und Ferienwohnungseigentümer/innen die übrigen Unternehmen, also Handels-, Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe. Diese verfolgen wirtschaftliche Zwecke. Vereine verfolgen ideelle Zwecke und sind keine solchen Unternehmen. Sie werden vom TAG also nicht erfasst. Zudem haben Vereine keinen Tourismusnutzen. Dieser hat nur, wer wirtschaftliche Vorteile aufgrund des Tourismus erzielt. Das fehlt bei Vereinen gänzlich. 

Maiensässe und Jagdhütten
Nicht abgabepflichtig sind einfache Maiensässhütten und Jagdhütten. Der Begriff "einfach" dient zur Abgrenzung von Ferienhäusern. Es gilt somit die Regel, dass Ferienhäuser der Abgabe unterliegen, Maiensässe jedoch nicht. Im Gegensatz zu Ferienhäusern haben Maiensässe keinen Tourismusnutzen – sie profitieren kaum von der touristischen Infrastruktur sowie von touristischen Dienstleistungen. Die Erschliessung ist nicht das Kriterium, sondern der Tourismusnutzen. Maiensässe, die an Gäste gegen marktübliches Entgelt vermietet werden, haben einen Tourismusnutzen und unterliegen daher der Abgabe. 

Spitäler, Spitex sowie Alters- und Pflegeheime
Spitäler, die Spitex sowie Alters- und Pflegeheime sind gemäss kantonalem Steuergesetz von den allgemeinen Steuern befreit. Wer von den allgemeinen Steuern befreit ist, ist auch von der Tourismusabgabe befreit. Eine Abgabe müsste eine steuerbefreite Einrichtung nur bezahlen, wenn sie in einem Bereich infolge einer unternehmerischen Tätigkeit am Markt im Wettbewerb mit privaten Anbietenden auftritt, und dieser Bereich überwiegen würde. Dies trifft auf die öffentlichen Spitäler nicht zu, aber beispielsweise auf die Graubündner Kantonalbank.

Die Bündner Regierung ist überzeugt, dass die laufende Bündner Tourismusreform mit einem Ja zur kantonalen Vorlage am 25. November 2012 erfolgreich fortgesetzt werden kann. Das TAG leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag für die Zukunft des gesamten Bergkantons. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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