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Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Bündner Regierung setzt auf diesen Zeitpunkt die kantonalen Ausführungserlasse in Kraft. Die wichtigste Neuerung bildet dabei die Schaffung von fünf kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, welche die heutigen Vormundschaftsbehörden ersetzen. Die neuen Behörden sind nach fast einem Jahr Vorbereitungs- und Aufbauarbeit nun startklar.

Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes in Kraft, das dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Wandel Rechnung trägt. Das neue Recht richtet die behördlichen Massnahmen noch stärker auf den konkreten Einzelfall aus und fördert das Selbstbestimmungsrecht und die Solidarität innerhalb der Familie. In organisatorischer Hinsicht steht die Bildung von interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörden im Zentrum, um den steigenden Anforderungen besser begegnen zu können. Dadurch strebt der Bund eine Professionalisierung des Vormundschaftswesens an. Von den neuen Strukturen profitieren fast alle Bevölkerungskreise, denn aufgrund der demographischen Entwicklung erhalten die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zunehmend Bedeutung, und immer mehr Menschen werden mit ihnen in Kontakt kommen. 

Aufbau von fünf kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
Die zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben haben zur Folge, dass im Kanton Graubünden eine neue Behördenorganisation aufgebaut werden muss. Der Grosse Rat hat in der Dezembersession 2011 mit einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch die Schaffung von fünf eigenständigen Behörden mit klaren territorialen Zuständigkeiten beschlossen. Jede Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) besteht aus einer vollamtlichen Leitung und mindestens zwei weiteren voll- oder hauptamtlichen Behördenmitgliedern, welche die Kerndisziplinen Recht, Sozialarbeit und Pädagogik/Psychologie abdecken. Unterstützt werden die KESB jeweils durch ein Sekretariat. Dieses nimmt vorwiegend Aufgaben in den Bereichen Rechts- und Sachverhaltsabklärung, Revisorat und Administration wahr.
Zwischen Frühjahr und Sommer 2012 wählte die Bündner Regierung die Leiterin und die vier Leiter der KESB sowie die übrigen Behördenmitglieder. Bis im Herbst 2012 konnten auch die Stellen in den unterstützenden Diensten besetzt werden. Bei den Stellenbesetzungen wurde darauf geachtet, nach Möglichkeit bisherige Mitarbeitende der Vormundschaftsbehörden einzustellen. 

Projektteam begleitete KESB-Arbeiten
Seit dem Erlass der kantonalen Ausführungsgesetzgebung vor einem Jahr waren umfangreiche Aufbauarbeiten notwendig, damit die fünf KESB Engadin/Südtäler (in Samedan und Scuol), Mittelbünden/Moesa (in Thusis und Roveredo), Nordbünden (in Chur), Prättigau/Davos (in Davos) und Surselva (in Ilanz) am 1. Januar 2013 ihre operative Tätigkeit aufnehmen können. Diese Arbeiten und deren Koordination erfolgten durch ein Projektteam unter der Leitung von Regierungsrat Christian Rathgeb. Dem Projektteam gehörten nebst den designierten KESB-Leitenden u.a. auch Vertreter der Querschnittsämter der kantonalen Verwaltung und des Justizdepartements an. Unterstützt wurde das Projektteam durch die Firma PersPec, die im Kanton Zürich ebenfalls mit dem Aufbau von einzelnen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden betraut ist.
Mit der Aufgabenverschiebung von den Kreisen zum Kanton trägt dieser in Zukunft die Aufwendungen für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Da die Finanzierung der Vormundschaftsbehörden wegfällt, werden die Gemeinden insgesamt um rund zwei Millionen Franken pro Jahr entlastet. 

Berufsbeistandschaften als regionale Aufgabe
Wegen der Neustrukturierung der Behördenebene ist die Organisation der Berufsbeistandschaften (bisher Amtsvormundschaften) ebenfalls zu überprüfen, obwohl das Bundesrecht keinen direkten Handlungsbedarf auslöst. Der Grosse Rat beschloss, das Betreiben der Berufsbeistandschaften als regionale Aufgabe zu bezeichnen und nicht mehr den Kreisen zuzuweisen. Damit trägt er der Gebietsreform Rechnung, wonach den Kreisen keine Aufgaben mehr zu übertragen sind. Mit diesem Beschluss werden die Berufsbeistandschaften wie bisher von den Gemeinden finanziert. Mit einer Übergangsregelung können die bisherigen Trägerschaften die Berufsbeistandschaften bis Ende 2014 betreiben. So lässt sich die Neuordnung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht optimal auf die Gebietsreform abstimmen. 
 
Weitere Informationen sowie alle Standorte und Adressen der fünf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Graubünden unter www.kesb.gr.ch


Hinweis:
Zu diesem Thema ist unter www.gr.ch ein Video aufgeschaltet. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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