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Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft für Beiträge an die Instandstellung und Restaurierung des Bischöflichen Schlosses in Chur. Das Bauprojekt soll mit rund vier Millionen Franken durch die öffentliche Hand unterstützt werden.

Das Bischöfliche Schloss in Chur ist ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung und eine der bedeutendsten Profanbauten im Kanton Graubünden. Gründend auf einem spätrömischen Kastell wurde im Früh- und Hochmittelalter eine Bischofsburg gebaut, die schliesslich im 17. und 18. Jahrhundert zur heutigen Schlossanlage umgebaut und ausgestattet wurde. Seit der letzten umfassenden Renovation 1912 erfolgten lediglich Teilmassnahmen in den Jahren nach 1960 und 1970. Um den Schutz des bedeutenden Baudenkmals sicher zu stellen, ist eine umfassende Instandstellung und Restaurierung nicht aufschiebbar. Die vom Architekturbüro Jüngling und Hagmann in Chur geplanten Instandstellungs-, Restaurierungs- und Erweiterungsmassnahmen dienen der langfristigen Substanzerhaltung und der angemessenen Nutzung des Baudenkmals und seiner Ausstattung. Planung und Ausführung werden durch die Denkmalpflege und den Archäologischen Dienst Graubünden begleitet.

Die neu organisierte Nutzung aller Gebäudeteile des Schlosses umfasst eine Vielzahl von Funktionen: die Wohnungen für die bischöfliche Kurie, das Personal und die Gäste; die Büros und betrieblichen Nebenräume des Bischöflichen Ordinariats; die Empfangs- und Sitzungsräume; die Depots für die Bibliothek, die Archive und das bewegliche Kulturgut; das neue Domschatz-Museum; die Tiefgarage und schliesslich die Räume für die vollständig erneuerte Haustechnik. Wichtig für das Gesamtprojekt war die räumliche Konzentration zusammengehörender Nutzungen, ebenso die optimale Erschliessung aller Gebäudeteile mit Durchgängen, Treppenanlagen und Lifteinbauten, dies mit möglichst geringen Eingriffen in die historische Bausubstanz. Durch das neue Domschatzmuseum wird ein Teil des Bischöflichen Schlosses öffentlich zugänglich gemacht. 

Programmvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton
Die gesamten Projektkosten betragen knapp 29 Millionen Franken. Daran beteiligen sich Bund und Kanton mit je 2 015 000 Franken, gesamthaft 4 030 000 Franken. Mit der Programmvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Graubünden im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege hat sich der Bund für die Programmperiode 2012-2015 zur Leistung eines Globalbeitrags an den Kanton Graubünden verpflichtet und gleichzeitig die Kompetenz der Beitragszusicherung und der finanziellen Abwicklung an den Kanton delegiert. Die Beiträge des Bundes können für die Etappen bis 2015 unter dem Vorbehalt zugesichert werden, dass das Bundesparlament die jährlichen Tranchen bewilligt. Bundesbeiträge für die Bauetappen ab 2016 stehen unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer neuerlichen Programmvereinbarung im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege 2016-2019 zwischen Bund und Kanton. Die Regierung bekundet dabei ihre Absicht, bei Zustandekommen einer derartigen Vereinbarung, die Mittel entsprechend der Botschaft auch zugunsten des Bischöflichen Schlosses einzusetzen.

Das Beitragsgesuch wird mit einer Botschaft der Regierung in der Junisession 2013 dem Grossen Rat unterbreitet. Die Finanzierung des noch offenen Betrages von rund 17,75 Millionen Franken erfolgt mittels Spenden und Beiträgen von kirchlichen und staatlichen Instanzen, Stiftungen, Organisationen, Firmen und Privatpersonen sowie mit weiteren Eigen- und Fremdmitteln. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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