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Das elektronische Grundbuch wird weiterentwickelt. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Grundbuch) gestartet. Die Einsicht ins Grundbuch und der Geschäftsverkehr werden erleichtert.

Mit einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Grundbuch) sollen Bestimmungen des Bundes zu einem einheitlichen Informatik-Grundbuch ins kantonale Recht übernommen werden. Die Bündner Regierung hat zur Gesetzesrevision eine Vernehmlassung bis 30. August 2013 gestartet. Im Wesentlichen geht es darum, die Publizitätsfunktion eines standardisierten Grundbuches sowie den Geschäftsverkehr weiter zu verbessern – dies dank neuen elektronischen Möglichkeiten. 

Ein landesweites Projekt als Wegbereiter
Zum einen werden mit der Revision die gesetzlichen Grundlagen für das auf Bundesebene laufende Projekt eGRIS (elektronisches Grundstückinformationssystem) geschaffen. Dazu gehört die Veröffentlichung eines Teils der Grundbuchdaten im Internet. Laut neuem Bundesrecht können die Bezeichnung eines Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung, den Namen und die Identifikation des Eigentümers oder der Eigentümerin, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum im Internet veröffentlicht werden.

Im Weiteren wird ein gesamtschweizerisches elektronisches Grundbuch-Auskunftssystem eingeführt. Zum elektronischen Auskunftsportal namens Terravis wurde in Graubünden bereits ein Pilotprojekt durchgeführt. Im Laufe dieses Jahres sollen alle Grundbuchämter im Kanton daran angeschlossen werden. Terravis ist kein öffentliches Portal. Nutzungsberechtigt sind Notariatspersonen, Geometerinnen und Geometer, Behörden, Banken, die Post, Pensionskassen, Versicherungen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Ebenfalls über die Plattform Terravis soll künftig ein elektronischer Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt möglich sein. Auch diese Neuerung gehört zum Projekt eGRIS. Damit wird es zum Beispiel möglich, zwischen den Grundbuchämtern, Notariaten und Banken die Grundstück- und Hypothekargeschäfte über eine einzige Schnittstelle und – nach Einführung der elektronischen Beurkundung – vollständig medienbruchfrei abzuwickeln. 

Grundbuchführung verbessert
Zum anderen werden mit der Gesetzesrevision über das Projekt eGRIS hinaus weitere Anpassungen ans Bundesrecht vorgenommen. So soll das neu vom Bund vorgegebene öffentliche Bereinigungsverfahren im kantonalen Recht eingeführt werden. Die Grundbuchämter können bedeutungslos gewordene Einträge im Grundbuch löschen. Andrerseits müssen sie neu gewisse Tatbestände wie etwa öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch anmerken. Diese Massnahmen tragen dazu bei, jederzeit aktuelle und zuverlässige Auskünfte über Grundstücke zu ermöglichen. 


Hinweis:
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen abrufbar. 


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail: Hansjoerg.Trachsel@dvs.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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