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Die Regierung hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden verabschiedet. Damit sollen gemäss Auftrag aus dem Parlament Wahlzettel zum Ankreuzen bei Regierungs- und Ständeratswahlen eingeführt werden. Wie die Vernehmlassung gezeigt hat, ist das Vorhaben umstritten. Aus Sicht der Regierung sollte auf die Weiterentwicklung von Vote électronique gesetzt werden.

In der Dezembersession 2012 hat der Grosse Rat gegen den Willen der Regierung einen Auftrag betreffend "Vereinfachung des Wahlverfahrens (Stimmzettel zum Ankreuzen)" überwiesen. Der Vorstoss verlangt eine Vereinfachung des Verfahrens für die Wahl der Regierung und der Ständeräte. Zentrales Element soll dabei ein Wahlzettel zum Ankreuzen sein. In ihrer Vernehmlassungsvorlage von Anfang Januar 2013 hat die Regierung einen Vorschlag präsentiert, wie ein solches Wahlverfahren umzusetzen möglich wäre.

Das Ergebnis der Vernehmlassung zeigt, dass die Einführung von Wahlzetteln zum Ankreuzen umstritten ist und nur von einer relativ knappen Mehrheit der Vernehmlassenden unterstützt wird. Befürworter streichen unter anderem die bessere Information der Wählenden hervor, während Gegner vor allem darauf hinweisen, dass sich das bestehende System bewährt hat. Heute erhalten die Wählerinnen und Wähler bei den kantonalen Majorzwahlen (Regierung und Ständerat) Wahlzettel mit leeren Linien in der Zahl der zu vergebenden Sitze. Sie üben ihr Stimmrecht durch persönliches und handschriftliches Aufführen von Personennamen auf den abgegebenen Wahlzetteln aus.

Grundsätzliche Beurteilung
Aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung sieht sich die Regierung veranlasst, dem Grossen Rat nochmals die Frage zur Diskussion zu stellen, ob die Einführung von Wahlzetteln zum Ankreuzen sinnvoll ist. Auch aus Sicht der Regierung ist das geltende Verfahren bei der Wählerschaft und den Behörden gut eingeführt und es funktioniert ohne Probleme. Zudem ist davon auszugehen, dass dem neuen Verfahren ohnehin nur der Charakter einer Übergangslösung zukäme. In Zukunft wird sich das Vote électronique durchsetzen. Bereits heute können die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Graubünden auf eidgenössischer und kantonaler Ebene elektronisch abstimmen und wählen. Der Prozess zur Ausdehnung von Vote électronique ist in der Schweiz in vollem Gange und Graubünden ist bei diesem Prozess aktiv mit dabei. Es besteht grosse Aussicht, dass das Ziel einer umfassend eingeführten elektronischen Stimmabgabe in wenigen Jahren erreicht werden kann.

Sollte der Grosse Rat an seiner Meinung vom Dezember 2012 festhalten, so können mit der Botschaft der Regierung die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Wählenden für die Wahl der Regierung und der Ständeräte ihre Stimme künftig mit einem Wahlzettel zum Ankreuzen abgeben können. Dieses Verfahren soll erstmals für die nächsten Erneuerungswahlen der Regierung zur Anwendung gelangen, die voraussichtlich am 18. Mai 2014 stattfinden werden. Keine Änderungen gegenüber heute ergeben sich für die Bezirksgerichtswahlen und für die Grossratswahlen.

Inhaltlich kaum Änderungen
Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage hat die Botschaft der Regierung inhaltlich kaum Änderungen erfahren. Ein wesentliches Element ist, dass für die Regierungs- und Ständeratswahlen neu ein Anmeldeverfahren vorgeschaltet werden muss. Die Kandidierenden sind mittels Wahlvorschlägen formell anzumelden. Nur gültig angemeldete Personen werden in der Folge auf den vorgedruckten Wahlzetteln als Kandidierende aufgeführt. Nicht angemeldete Personen bleiben aber – soweit sie die allgemeinen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen – wählbar; solche Namen sind aber von den Wählenden handschriftlich auf dem Wahlzettel aufzuführen.
Zusätzlich aufgenommen in die Botschaft wurde folgende Bestimmung zum Anmeldeprozedere: Für bereits im ersten Wahlgang Kandidierende soll die schriftliche Erklärung, dass sie die Kandidatur aufrecht erhalten, als Anmeldung für den zweiten Wahlgang genügen. Sie sollen also nicht – wie vor dem ersten Wahlgang notwendig – nochmals einen Wahlvorschlag mit 20 Unterschriften einreichen müssen.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2013 behandeln.


Beilage:
Beispiele von Wahlzetteln zum Ankreuzen; Regierungsratswahlen / Ständeratswahlen


Auskunftsperson:
Kanzleidirektor Claudio Riesen, Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 21


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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