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Ein Lehrplan für alle? Sämtliche 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone beteiligen sich an diesem gemeinsamen Projekt: Für alle Stufen der Volksschule – vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit – wird ein einheitlicher Lehrplan entwickelt. Dieser erfüllt die Angleichung der Bildungsziele, welche in den neuen, vom Schweizer Volk 2006 mit überwältigender Mehrheit gutgeheissenen Bildungsartikeln gefordert werden.

Die Zahl 21 steht einerseits für die 21 involvierten Kantone und andererseits für das 21. Jahrhundert. 2010 wurden die formalen Eckwerte für einen interkantonalen Lehrplan von den Vorsteherinnen und Vorstehern der Erziehungs- und Bildungsdirektionen verabschiedet. Der inhaltliche Aufbau erfolgte mit Didaktikerinnen und Didaktikern aller Pädagogischen Hochschulen sowie mit amtierenden Lehrpersonen aller Schulstufen aus allen Kantonen unter Beizug weiterer Praktikerinnen und Praktiker und Fachpersonen. Ein erster Entwurf wurde 2012 fachlichen Institutionen der beteiligten Kantone vorgelegt. 2013 erfolgt nun eine noch breitere Konsultation mit der Möglichkeit, fachliche Rückmeldungen in die Endbereinigung des Lehrplans einfliessen zu lassen. Die Bündner Regierung wird der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) Ende Jahr eine Antwort mittels ausgefülltem Fragebogen zukommen lassen. Der Lehrplan 21 ist mit Zusatzinformationen im Netz aufgeschaltet (www.lehrplan.ch). Für die Bündner Konsultation werden schulnahe Organisationen zu einer Rückmeldung durch das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement eingeladen. 

Sprachenlehrpläne für den ganzen Kanton
Der Kanton Graubünden will den Lehrplan 21 für den ganzen Kanton nutzen. Das bedeutet, dass acht zusätzliche Sprachenlehrpläne erforderlich sind. Diese Lehrplanteile wurden im Teilprojekt Graubünden mit Fachpersonen des Kantons in enger Zusammenarbeit mit dem Projekt Lehrplan 21 ausgearbeitet. Alle Sprachenlehrpläne des Lehrplans 21 sind gestützt auf die Didaktik der Mehrsprachigkeit koordiniert entwickelt worden.

Im Vordergrund stehen Gemeinsamkeiten. Für die deutschsprachigen Schulen werden die Lehrpläne für Schulsprache Deutsch sowie die Fremdsprachen Englisch als 2. und Französisch als 3. fakultativer Fremdsprache (analog zu Italienisch als 3. Fremdsprache in der Deutschschweiz) unverändert aus dem Lehrplan 21 in die Sprachenlehrpläne für Graubünden übernommen. Die Lehrpläne für die Italienisch und Rätoromanisch geführten Schulen sind an den Lehrplan Schulsprache Deutsch angelehnt, enthalten aber Unterschiede in Kompetenzen zu Literatur und Kultur und in der Gewichtung der Grammatik. Damit nehmen die Lehrpläne Kompetenzen auf, die sich ausdrücklich auf die betreffende Sprachkultur beziehen und dort selbstverständlich sind. Für die rätoromanischen Schulen werden im Hören und Lesen zusätzlich Mindestansprüche sowohl für ihr Idiom als auch für Rumantsch Grischun gesetzt: Für sie wird ebenfalls ein eigener Lehrplan für Deutsch als Zweitsprache formuliert. Dort werden höhere Mindestansprüche gesetzt als in den Fremdsprachenlehrplänen, zumal die Kompetenzen in Deutsch am Ende der obligatorischen Schulzeit denen von Rätoromanisch entsprechen müssen.

Die offiziellen Fragen fachlicher Natur der D-EDK zum Lehrplan 21 sind im Internet unter www.avs.gr.ch zugänglich. Der ausgefüllte Fragebogen kann bis Ende Oktober 2013 elektronisch oder per Post dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden, Konsultation Lehrplan 21, Departementssekretariat, Quaderstrasse 17, 7000 Chur (E-Mail-Adresse: info@ekud.gr.ch) zugestellt werden. 


Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail: Martin.Jaeger@ekud.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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