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Zu der am Sonntag, 22. September 2013, mit Stichfrage entschiedenen kantonalen Volksabstimmung ist von Amtes wegen eine Nachzählung notwendig. Die Regierung hat zum Ergebnis der Stichfrage heute die Nachzählung angeordnet.

Das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden sieht vor, dass von Amtes wegen eine Nachzählung zu erfolgen hat, wenn beim ermittelten vorläufigen Gesamtergebnis einer Abstimmung die Differenz zwischen den Ja- und Nein-Stimmen weniger als 0,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmzettel beträgt. Am Abstimmungstag vom Sonntag, 22. September 2013 wurden sowohl die kantonale Volksinitiative "Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraft" als auch der Gegenvorschlag des Grossen Rates, "Keine neuen Investitionen in Kohlekraftwerke, sofern der CO2-Ausstoss nicht wesentlich reduziert werden kann", deutlich angenommen. Bei der Stichfrage – "Falls die kantonale Volksinitiative und der Gegenvorschlag angenommen werden: Soll die Volksinitiative oder der Gegenvorschlag in Kraft treten?" – konnte die Standeskanzlei aufgrund der von den Gemeinden elektronisch übermittelten Ergebnisse folgendes vorläufiges Gesamtergebnis bekannt geben: Stimmen zugunsten der Initiative 24 650, Stimmen zugunsten des Gegenvorschlags 24 526. Bei einer Stimmdifferenz von 124 Stimmen und einem Schwellenwert von 147,5 Stimmen (0,3 Prozent von 49 176) sind somit bei der Stichfrage die Voraussetzungen für eine Nachzählung von Amtes wegen gegeben.

Die Regierung hat heute die Standeskanzlei mit der Nachzählung beauftragt. Die Nachzählung erfolgt, nachdem das Stimmmaterial der Gemeinden bei der Standeskanzlei eingetroffen ist. Vertreter des Initiativkomitees haben die Möglichkeit, der Nachzählung beizuwohnen. Das Ergebnis wird öffentlich bekannt gegeben. 
 

Auskunftsperson:
Walter Frizzoni, Kanzleidirektor-Stellvertreter, Tel. 081 257 22 22


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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