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Das Verwaltungsgericht hat die Planungsbeschwerde des Kantons teilweise und die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vollumfänglich gutgeheissen.

Die Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden mit Urteil vom 9. Oktober 2013 seiner Argumentation gefolgt ist. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die am 10. Juni 2013 durch die Gemeinde Laax verfügte Planungszone unzulässig ist und die nötigen Änderungen vorgenommen. In der angepassten Planungszone ist der Betrieb eines Asylzentrums nun möglich. Das Verwaltungsgericht hat die Gemeinde Laax deshalb angewiesen, das sistierte Baubewilligungsverfahren weiterzuführen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Regierung hofft nun auf eine konstruktive Haltung der Gemeinde Laax und um eine rasche Erteilung der Baubewilligung, so dass der Betrieb des Asylzentrums ohne weiteren Verzug aufgenommen werden kann. 


Auskunftspersonen:
 
- Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch
- Marcel Suter, Leiter Amt für Migration und Zivilrecht , Mobile 079 331 66 62 (ab 14.15 Uhr),  E-Mail marcel.suter@afm.gr.ch 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden 
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