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Die Bündner Regierung hat eine Fortsetzung des Qualitätsprogrammes Graubünden für den Tourismus genehmigt. Im Weiteren hat sie neu für die Zulassung zur Jagdeignungsprüfung die Voraussetzung einer Waffen- und Schiessausbildung beschlossen. 

Tourismus-Qualitätsprogramm wird fortgeführt
Das Ende 2011 gestartete Qualitätsprogramm Graubünden für den Bündner Tourismus geht weiter. Die Regierung hat für die Umsetzungsphase 2014 und 2015 ein Kostendach von einer halben Million Franken (je zur Hälfte zu Lasten Bund und Kanton als Projekt der Neuen Regionalpolitik) genehmigt. Vorbehalten bleibt die Einräumung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat. Das Programm hilft den touristischen Akteuren im Kanton, ihre Qualität für den Gast zu verbessern. Dabei werden etwa im Bereich der Umweltqualität Pilotprojekte umgesetzt, die kantonal einen Nachahmungseffekt auslösen können. Auch die Erlebnis- und Servicequalität kann aufgrund des Programmes in den touristischen Destinationen gesteigert werden. Sogenannte Mystery-Checks in den Destinationen geben Aufschluss über die Gästezufriedenheit und zeigen Lücken in der touristischen Angebotskette auf. Das Programm wird durch die bisherige externe Projektleitung umgesetzt. Wichtige Informationen stehen gebündelt unter www.qualitaet-gr.ch zur Verfügung. 

Jagdprüfung ab 2014 nur nach obligatorischer Waffen- und Schiessausbildung
Für die bündnerische Jagdeignungsprüfung wird ab 2014 auch das Absolvieren einer obligatorischen Waffen- und Schiessausbildung vorausgesetzt. Die Regierung hat die kantonale Jagdprüfungsverordnung gemäss einem in der Aprilsession 2013 des Grossen Rates überwiesenen Auftrag angepasst. Die Teilrevision tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.
Die Waffen- und Schiessausbildung umfasst 25 Stunden. Das Amt für Jagd und Fischerei bestimmt die Anforderungen, welche die Kursanbieter erfüllen müssen, und bezeichnet die Anbieter. Neben dem Bündner Kantonalen Patentjäger-Verband, welcher bereits heute einen Kurs Waffenkunde/Schiessen führt, können auch Private, namentlich Inhaberinnen und Inhaber von Waffengeschäften, die Kurse anbieten. Nur wer die Waffen- und Schiessausbildung nachweisen kann, wird zur Waffen- und Schiessprüfung als Teil der Jagdeignungsprüfung zugelassen.
Im Weiteren leicht angepasst hat die Regierung die Notenbewertung. Neu dürfen die Kandidatinnen und Kandidaten der Jagdprüfung in den drei theoretischen Kernfächern Wild und Umwelt, Wildkunde sowie Jagdkunde und Hege nicht mehr als eine Note unter 4 haben. 

Fischereipatentgebühren der langjährigen Teuerung angepasst
Die Gebühren für das Lösen eines Fischereipatentes werden leicht erhöht. Die Regierung hat – wie in ihrer Botschaft zur Revision des kantonalen Fischereigesetzes angekündigt – die Patentgebühren der seit dem Jahr 2002 aufgelaufenen Teuerung von 7,3 Prozent angepasst. Nicht erhöht wird die Gebühr für ein Tagespatent. Mit 30 Franken bzw. 40 Franken für Personen ohne Wohnsitz im Kanton liegen die Tagespatentgebühren bereits im oberen Preissegment.
Die Teilrevision der Verordnung über die Fischereipatentgebühren tritt zusammen mit der Teilrevision des kantonalen Fischereigesetzes vom 29. August 2013 in Kraft. Gemäss neuem Gesetz können Jugendliche bis 18 Jahre das Fischereipatent zum halben Preis erwerben. 

Neue Mittel für die bäuerliche Betriebshilfe
Das Darlehen des Kantons Graubünden an die Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft (LKG) wird für 2013 um 400 000 Franken erhöht. Dazu kommen Bundesmittel in gleichem Masse. Die LKG kann Bäuerinnen und Bauern Betriebshilfen in Form von zinslosen Darlehen gewähren, um eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben, bestehende verzinsliche Darlehen abzulösen (Umschuldung) oder die Betriebsaufgabe zu erleichtern. In den letzten Jahren ist der Bedarf für Betriebshilfen kontinuierlich gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden gesamthaft Darlehen von 945 000 Franken ausgerichtet. 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Rodels: Die von der Gemeinde Rodels beschlossene Totalrevision der Ortsplanung vom 3. Dezember 2012 wird mit Vorbehalten genehmigt. Unter anderem wird mit der Ortsplanungsrevision eine rund 2629 Quadratmeter grosse neue Wohnzone im Gebiet "Rèsch" geschaffen. Nicht genehmigt wird eine im selben Gebiet liegende 4214 Quadratmeter umfassende Zone für künftige bauliche Nutzung.
  • Bonaduz: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Bonaduz vom 11. September 2013 wird genehmigt. Die Revision beinhaltet eine Teilrevision des Baugesetzes sowie einen Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Hamilton.
  • Küblis: Die von der Gemeinde Küblis beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 14. Juni 2013 wird genehmigt. Diese umfasst einen Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Trog, Parzelle Nr. 150 und beinhaltet die Einzonung einer rund 562 Quadratmeter grossen Fläche von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone 2.
  • Ruschein: Die von der Gemeinde Ruschein beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 23. April 2013 wird genehmigt. Mit der Nutzungsplanung wird ein Teil der Parzelle Nr. 215 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Dorfkernzone überführt. Im Weiteren werden statische Waldgrenzen in der Fraktion "Tischinas" festgelegt.
  • Andeer: Für die Gesamtrestaurierung der evangelischen Kirche und die Umgestaltung der Friedhofanlage in Andeer wird im Bereich der Denkmalpflege ein Kantonsbeitrag von maximal 210 356 Franken zugesichert. Eine Gesamtrestaurierung der Kirche ist dringend notwendig. Unter anderem zeigen sich Risse im aufgehenden Mauerwerk und im Chorbereich, welche auf Bewegungen im Fundament hinweisen.

Strassenprojekte
Im Weiteren hat die Regierung 162 000 Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Nationalstrasse Prättigau: Planung und Projektierung Tagbau / Zentrale Dalvazza, Umfahrung Küblis 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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