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Die Regierung hat eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Das Ziel ist die Umsetzung der Public Corporate Governance bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden. 

Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Chur. Sie koordiniert die Arbeiten der kantonalen AHV-Ausgleichskasse sowie der kantonalen IV-Stelle. Ausserdem ist sie verantwortlich für den Beitragsbezug im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Im Weiteren erfüllt die Sozialversicherungsanstalt folgende Aufgaben: Berechnung und Auszahlung von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, Kinderzulagen und der Individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung.

Bei der vorliegenden Gesetzesrevision geht es darum, die Organisation der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden den Grundsätzen der Public Corporate Governance anzupassen. Unter Public Corporate Governance werden die Grundsätze der Organisation und Steuerung ausgelagerter Verwaltungsträger verstanden, die darauf abzielen, dass diese eine wirksame und effiziente Leistung erbringen. Der Bericht zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden wurde vom Grossen Rat in der Dezembersession 2010 zur Kenntnis genommen.

Der Vergleich zwischen den Grundsätzen der Public Corporate Governance und der heutigen Organisation der Sozialversicherungsanstalt zeigt, dass die Grundsätze der Public Corporate Governance in wesentlichen Punkten nicht berücksichtigt sind. Diese Punkte betreffen unter anderem die Aufsichtsbehörde, die Konstituierung der Verwaltungskommission, die Amtszeitbeschränkungen und Abwahlmöglichkeiten von Mitgliedern der Verwaltungskommission, die Anstellungsinstanz der Direktion und die Entschädigung der Mitglieder der Verwaltungskommission. 
 

Hinweis:
Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2014. Die Unterlagen sind abrufbar unter www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen
 

Auskunftsperson:
Regierungspräsident Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Hansjoerg.Trachsel@dvs.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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