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Zum dritten Mal kurz vor Inkrafttreten eines Gemeindezusammenschlusses hat sich die Regierung aufsichtsrechtlich mit einer Bürgergemeinde beschäftigt. Die Regierung stellt fest, dass die Übertragung von Vermögenswerten der Bürgergemeinde Ilanz auf eine bürgerliche Genossenschaft nicht zulässig ist.

Mit Schreiben vom 3. Dezember 2013 lud der Bürgerrat Ilanz die Bürgerinnen und Bürger zu einer Versammlung auf den 16. Dezember 2013 ein. Traktandiert war unter anderem die formelle "Gründung einer bürgerlichen Genossenschaft mit sofortiger Übertragung aller Aktiven und Passiven der Bürgergemeinde Ilanz auf die Genossenschaft". Gleichzeitig beantragte der Bürgerrat der Bürgerversammlung die Genehmigung eines Statutenentwurfes für die Genossenschaft und die Auflösung der Bürgergemeinde.

Gegen diese Absicht zur Auslagerung von Vermögenswerten schreitet die Regierung ein. Der Bürgergemeinde Ilanz wird untersagt, ihr Vermögen auf eine bürgerliche Genossenschaft zu übertragen. Die Rechtslage erlaubt die Auslagerung von Vermögenswerten auf eine bürgerliche Genossenschaft nämlich nur, wenn in einer fusionierten politischen Gemeinde keine Bürgergemeinde mehr besteht. Dies ist aber in Ilanz/Glion nicht der Fall, da es in der per 1. Januar 2014 fusionierten Gemeinde eine neue Bürgergemeinde geben wird. Die einschlägige kantonale Gesetzgebung wurde der Bürgergemeinde Ilanz und den übrigen durch das Fusionsprojekt berührten Bürgergemeinden mehrfach kommuniziert. Das Grundbuchamt Ilanz wird angewiesen, allfällige Gesuche um Eigentumsübertragungen von Liegenschaften der Bürgergemeinde Ilanz auf eine bürgerliche Genossenschaft abzuweisen.

Die Regierung hat zudem festgestellt, dass es der Bürgergemeinde Ilanz auch aus formellen Gründen nicht möglich ist, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Der Bürgerrat besteht aktuell nur aus einem einzigen Vorstandsmitglied und kann somit gar keine rechtmässigen Anträge an die Versammlung stellen. 
 

Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail barbara.janom@dfg.gr.ch  
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81, E-Mail thomas.kollegger@afg.gr.ch  
- Georg Aliesch, Leiter Gemeindeaufsicht Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 32 20, E-Mail georg.aliesch@afg.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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