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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch an den Grossen Rat verabschiedet. Mit der Botschaft wird die elektronische Grundbuchführung verbessert und die Einsicht ins Grundbuch vereinfacht.

Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch sollen die Grundlagen für die vom Bund vorgegebene Weiterentwicklung des Informatik-Grundbuchs geschaffen werden. So gibt der Bund den Kantonen die Möglichkeit, einen Teil der öffentlich zugänglichen Daten des Grundbuches im Internet zu veröffentlichen. Gemäss Botschaft der Regierung publiziert der Kanton neu die ohne Interessennachweis einsehbaren Daten des Hauptbuchs im Internet. Dabei handelt es sich um die Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung, den Namen des Eigentümers oder der Eigentümerin, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum. Zur Einschränkung aus Gründen des Datenschutzes gilt: Es dürfen nur grundstücksbezogene Abfragen erfolgen, und die Zahl der Abfragen pro Tag übers Internet ist begrenzt. Die Zugriffe werden automatisch protokolliert und die Protokolle ein Jahr lang aufbewahrt.

Im Weiteren wird mit der Gesetzesrevision ein elektronisches Auskunftsportal geschaffen, welches aber nicht öffentlich ist. Nutzungsberechtigt sind vielmehr Notariatspersonen, Geometerinnen und Geometer, Behörden, Banken, die Post, Pensionskassen, Versicherungen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das elektronische Auskunftsportal ermöglicht diesen Benutzergruppen, zentral alle Grundstückdaten im ganzen Kanton abzufragen. Administrative Hürden und Belastungen werden dadurch abgebaut. Als weitere Neuerung wird laut dem Vorschlag der Regierung der elektronische Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern zugelassen. Grundstücks- und Hypothekargeschäfte zwischen den Grundbuchämtern, Notariaten und Banken können vereinfacht abgewickelt werden. 

Aktuelle Auskünfte
Nebst diesen technischen Massnahmen bringt die Revision auch eine verbesserte Publizitätsfunktion des Grundbuches. Die Grundbuchämter erhalten mit dem neuen Gesetz einerseits ein griffiges Instrumentarium, um bedeutungslos gewordene Einträge im Grundbuch zu löschen. Andererseits müssen sie neu gewisse Tatbestände wie etwa öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch eintragen. Privatpersonen, Verwaltung und Wirtschaft erhalten zuverlässige und aktuelle Auskünfte über Grundstücke. Weitere Neuerungen sind: Die Amtsdauer für Grundbuchverwalter/-innen wird abgeschafft. Ebenso verzichtet wird auf die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen an Grundstücken durch einen Anschlag in der jeweiligen Gemeinde. Die Publikation der Daten im Internet erübrigt einen Anschlag am sogenannten Schwarzen Brett.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Aprilsession 2014 behandeln. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail: Hansjoerg.Trachsel@dvs.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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