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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zum neuen Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) des Kantons Graubünden zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das Gesetz soll als neue Grundlage für die Sportförderung im Kanton dienen. 

Die Bedeutung von Sport und Bewegung in der heutigen Gesellschaft rechtfertigt eine Regelung der Sportförderung auf Gesetzesstufe. Die bestehende Grundlage auf Verordnungsstufe stammt aus dem Jahr 1974, sie wird den heutigen Ansprüchen an die Sportförderung nicht mehr gerecht. Das neue Sportförderungsgesetz ist schlank und dynamisch ausgestaltet, um auch künftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Details zum Erlass werden in der Verordnung und in einem umfassenden, departementsübergreifend erarbeiteten Sportförderungskonzept geregelt.
Durch das Sportförderungsgesetz soll zudem die im Oktober 2012 in Kraft getretene Sportförderungsgesetzgebung des Bundes umgesetzt werden. Es sollen aber auch Regelungen enthalten sein, welche über den blossen Vollzug des Bundesgesetzes hinausgehen.

Durch das Gesetz sollen die Sport- und Bewegungsaktivitäten der Menschen im Kanton gefördert werden. Zu diesem Zweck soll der Kanton auch mit den Gemeinden und Dritten (vor allem Sportvereinen und -verbänden) zusammenarbeiten können. Das Gesetz soll es dem Kanton vor allem erlauben, eigene Programme und Projekte in der Sportförderung durchzuführen und solche von Dritten durch Beratung und Koordination, aber auch mit finanziellen Beiträgen, zu unterstützen. Dabei sollen sämtliche Facetten des Sports (Bewegung, Breitensport, Leistungssport) angemessen und gleichberechtigt berücksichtigt werden. Der Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie der integrativen Wirkung des Sports ist besonderes Gewicht beizumessen. Während der obligatorische Schulsport in der Schulgesetzgebung geregelt bleibt, soll der freiwillige Schulsport ebenfalls im Rahmen des Gesetzes gefördert werden können.
Die Finanzierung der Sportförderung erfolgt wie bis anhin einerseits durch ordentliche Mittel und andererseits durch die Spezialfinanzierung Sport.

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gingen 38 Rückmeldungen ein. Viele der vorgebrachten Verbesserungsvorschläge konnten in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Junisession 2014 behandeln. Die Gesetzesrevision soll auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten. 
 

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail martin.jaeger@ekud.gr.ch  
- Andrea Stadler, Departementssekretärin Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 11, E-Mail andrea.stadler@ekud.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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