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Die Lawinenverbauungen im Kanton mussten diesen Winter starken Belastungen standhalten, da überdurchschnittlich viel Schnee gefallen ist. Nun werden die betroffenen Schutzbauten einer gründlichen Kontrolle unterzogen, um allfällige Schäden schnellstmöglich zu beheben. Ein neues Video der Standeskanzlei zeigt den Kantonsförster Reto Hefti bei einem Kontrollgang im Valsertal.

In diesem Winter ist in den Bündner Südtälern, im Engadin und in Teilen der Surselva überdurchschnittlich viel Schnee gefallen. Die Lawinenverbauungen wurden teilweise oder vollständig mit Schnee zugedeckt. In solchen Situationen wird die Lage vom Schutzbautenspezialisten des kantonalen Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Revierförstern laufend überwacht. Jedes Jahr und speziell nach diesem harten Winter werden die betroffenen Werke von den zuständigen Fachleuten einer gründlichen Kontrolle unterzogen. In den allermeisten Fällen geschieht dies durch den Revierförster der betroffenen Gemeinde. Die Zustandskontrolle erfolgt aufgrund vorgegebener Richtlinien, welche vom AWN erarbeitet wurden. Die Kontrollberichte werden dem zuständigen Spezialisten des AWN zugestellt.
Das AWN erfasst den Zustand der kontrollierten Schutzbauten in einem speziell dafür vorgesehenen Kataster, dem sogenannten Schutzbautenkataster. Je nach Dringlichkeit werden die Werke unmittelbar instandgesetzt. Diese Reparaturen sind zwar meistens teuer, doch es ist zwingend notwendig, diese Schäden zu beheben, damit die Werke ihre Schutzaufgaben für die Bevölkerung erfüllen können. Die jeweilige Bauherrschaft, meistens ist es die betroffene Gemeinde, muss für die Kosten aufkommen. Sie wird dabei aber von Bund und Kanton zu einem grossen Teil finanziell unterstützt.

Hinweis:
Das Video zu diesem Thema ist unter www.gr.ch aufgeschaltet.


Auskunftsperson:
- Reto Hefti, Leiter Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 51, E-Mail: reto.hefti@awn.gr.ch  


Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren
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