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Die Bündner Regierung hat die Restwassersanierung der Bergeller Kraftwerke genehmigt. Im Weiteren hat die Regierung das Sprachenobligatorium im Untergymnasium gelockert. 

Restwassersanierung der Bergeller Kraftwerke gutgeheissen
Die Regierung hat die Restwassersanierung der Bergeller Kraftwerke des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich genehmigt. Für die Restwassersanierung im Bergell wurden umfassende Abklärungen vorgenommen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern sämtlicher betroffener kantonaler Fachstellen, der Konzessionsgemeinde, der Kraftwerksbetreiberin sowie mehrerer Umweltschutzorganisationen entwickelte gestützt darauf einen Massnahmenkatalog. Die Massnahmen umfassen primär die Abgabe von gezielten Dotierwassermengen. Die durch die Sanierungsmassnahmen verursachten Produktionseinbussen für die Konzessionärin werden gesamthaft noch als wirtschaftlich tragbar eingeschätzt. Gemessen an der langjährigen durchschnittlichen gesamten Stromproduktion der Bergeller Kraftwerke beträgt die Einbusse fünf Prozent. 

Französisch am Untergymnasium für ausserkantonale Schüler möglich
Die privaten Mittelschulen Graubündens erhalten die Möglichkeit, neu Französisch als zweite Landessprache im Untergymnasium für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler zu führen. Die Regierung hat im Grundsatz für diese Schülerinnen und Schüler einer Aufhebung des Sprachenobligatoriums, welches eine Kantonssprache als zweite Landessprache im Untergymnasium vorschreibt, zugestimmt. Damit soll die Wettbewerbssituation der Bündner Mittelschulen im hart umkämpften Internatsmarkt verbessert werden. Die Evangelische Mittelschule Schiers sowie das Gymnasium Kloster Disentis haben ein entsprechendes Gesuch zur Umstellung auf das Schuljahr 2014/15 hin eingereicht. Die Regierung hat die revidierten Lehrpläne für das Fach Französisch beider Mittelschulen genehmigt. 

Gesetzliche Grundlage für Beschwerden wegen Abstimmungserläuterungen
Die Regierung hat eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden bis 30. August 2014 zur Vernehmlassung freigegeben. Mit der Gesetzesrevision soll in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrages festgelegt werden, bei welcher Instanz Beschwerde wegen der Abstimmungserläuterungen des Grossen Rates eingereicht werden kann. Zudem wird bestimmt, dass die Abstimmungserläuterungen mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen sind. Der Vorschlag der Regierung sieht vor, dass das Verwaltungsgericht für die Beurteilung von Beschwerden zuständig ist, die formale oder inhaltliche Rügen gegen das Abstimmungsbüchlein beinhalten. Die Frist für die Beschwerde an das Verwaltungsgericht soll drei Tage betragen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind abrufbar unter www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen

Neue Verordnung über die forstliche Planung
Die Regierung hat die Verordnung über die forstliche Planung erlassen. Diese ersetzt die Ausführungsbestimmungen betreffend forstliche Planung aus dem Jahr 1996. Die neue Verordnung ist auf die Bestimmungen des neuen kantonalen Waldgesetzes vom 11. Juni 2012 abgestimmt.
Die forstliche Planung beinhaltet wie bis anhin zwei Instrumente, nämlich den Waldentwicklungsplan und den Betriebsplan. Der Waldentwicklungsplan regelt die überbetriebliche und flächendeckende Waldbewirtschaftung. Dazu wurden als Planungsgrundlagen neu die rechtskräftig genehmigten Richt- und Nutzungsplanungen sowie das kantonale Biotopschutzinventar in die Verordnung aufgenommen. Der Betriebsplan seinerseits regelt die Waldbewirtschaftung durch die Forstbetriebe und sichert die Umsetzung des Waldentwicklungsplans. Im Betriebsplan werden insbesondere die Pflegemassnahmen sowie der Hiebsatz als Rahmengrösse für die nutzbare Holzmenge festgelegt. 

Mittel aus den Alkoholpatentgebühren und dem Alkoholzehntel vergeben
Aus dem Reinertrag der kantonalen Alkoholpatentgebühren werden in diesem Jahr 503 900 Franken für gemeinnützige Zwecke ausbezahlt. Damit unterstützt werden 22 Organisationen, Stiftungen, Verbände, Fonds und Projekte. Aus dem Alkoholzehntel des Bundes gelangen dieses Jahr im Kanton 632 999 Franken zur Auszahlung. Der Betrag ist bestimmt für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen sowie für die Bekämpfung des Sucht-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs. 

Verwendung der Bettagskollekte 2014 bestimmt
Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag vom 21. September 2014 wird in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke durchgeführt. Der Ertrag der Bettagskollekte 2014 wird auf Beschluss der Regierung je zu einem Drittel der Dargebotenen Hand, Regionalstelle Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein, Insieme Graubünden sowie der Krebsliga Graubünden zugesprochen. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Albula/Alvra: Die von den Gemeinden Alvaneu, Alvaschein, Brienz/Brinzauls, Mon, Stierva, Surava und Tiefencastel am 28. Februar 2014 beschlossene Vereinbarung über den Zusammenschluss der Gemeinden zur neuen Gemeinde Albula/Alvra per 1. Januar 2015 wird genehmigt.
  • Celerina: Die von der Gemeinde Celerina beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 30. September 2013 wird mit Auflagen genehmigt. Mit der projektbezogenen Nutzungsplanung Naturspeichersee Lej Alv schafft die Gemeinde die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die Bewilligung und Realisierung von beschneiungstechnisch benötigten Bauten und Anlagen im Bereich Lej Alv und Corviglia des Skigebiets Suvretta – Corviglia – Marguns.
  • Domat/Ems: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Domat/Ems vom 26. November 2012 und 17. Februar 2014 wird genehmigt. Die Bestimmungen zum Steuersatz bei der Erbanfall- und Schenkungssteuer sowie zur Höhe der Hundesteuer können jedoch nicht rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.
  • Grüsch: Für die Fassadenrestaurierung des Hauses zum Rosengarten in der Gemeinde Grüsch wird dem Kulturhaus Rosengarten im Rahmen der Denkmalpflege ein Kantonsbeitrag von höchstens 88 000 Franken zugesprochen. Der Bundesbeitrag ist gleich hoch. Das Haus zum Rosengarten ist eines der dominanten Patrizierhäuser im Ortskern von Grüsch.
  • Ilanz/Glion: Das Gesetz über die Gäste- und Tourismusförderungsabgaben der Gemeinde Ilanz/Glion vom 12. Oktober 2013 wird unter Vorbehalt genehmigt. Das Gesetz ist dahingehend anzupassen, dass das Gemeindesteueramt (und nicht der Gemeindevorstand) mit der Rechtsanwendung beauftragt ist.
  • Mon: Der Gemeine Mon wird an den Ausbau der Güterstrassen Scarnoz–Son Martegn, Funtanga und Radons unter dem Vorbehalt eines Bundesbeitrags ein kantonaler Beitrag von maximal 277 695 Franken zugesichert.
  • Schluein: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Schluein vom 11. Dezember 2013 wird genehmigt. Die neue Bestimmung betrifft das Steuersubjekt bei der Erbanfall- und Schenkungssteuer.
  • Seewis i.P.: Die am 7. Februar 2014 von der Gemeinde Seewis i.P. beschlossene Teilrevision des Baugesetzes wird genehmigt. Die neuen Bestimmungen betreffen die Baukommission.
  • Sils i.D.: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Sils i.D. vom 16. Dezember 2013 wird genehmigt. Es gelten neue Bestimmungen zum Steuersatz bei der Handänderungssteuer und zum Steuersubjekt bei der Erbanfall- und Schenkungssteuer.
  • Stierva: Das Projekt "Ausbau Walderschliessung Stierva" der Gemeinde Stierva wird genehmigt. Es wird ein Beitrag von höchstens 2,1 Millionen Franken zugesichert. Das Projekt beinhaltet den Ausbau der 3650 Meter langen Teilstrecke Stierva – Sontget der Alpstrasse Stierva zu einer lastwagenbefahrbaren Waldstrasse sowie die Instandstellung der beiden Seitenstrassen Val da Begls und Val Verda. Zudem werden vier Holzlager- bzw. Seilkraninstallationsplätze erstellt. Der Ausbau der Walderschliessung ermöglicht künftig den Einsatz von effizienten Holzerntemethoden. Im Weiteren wird die Zufahrt zu landwirtschaftlich genutzten Gebieten, mehreren Maiensässen sowie zu zwei Alpen gesichert.
  • Tomils: Der Gemeinde Tomils wird an die Baukosten der Güterstrassen Nr. 2, 6 und 7 unter dem Vorbehalt eines Bundesbeitrags ein kantonaler Beitrag von höchstens 148 500 Franken gewährt.
  • Val Müstair: Das Projekt für die Verbauung des Wildbaches Val Quaunas in der Gemeinde Val Müstair wird genehmigt. Es wird ein Kantonsbeitrag von 338 800 Franken gewährt. Gebaut wird ein neues rund 530 Meter langes murgangableitendes Gerinne im Terrain.
  • Valsot: Für die Restaurierung des Kirchturms St. Johann Bapista in Valsot, Tschlin, wird im Rahmen der Denkmalpflege ein Beitrag von höchstens 31 500 Franken zugesichert.
  • Zizers: Der Gemeinde Zizers wird für das Vermittlungs- und Gestaltungskonzept "Areal Königshof" ein Beitrag von insgesamt 50 000 Franken zugesprochen. Das mit dem Archäologischen Dienst Graubünden erarbeitete Konzept hat zum Ziel, Einheimischen und Gästen vor Ort einen bleibenden Eindruck vom Königshof von Zizers zu vermitteln. Der karolingisch-ottonische Königshof stellt ein für den Kanton Graubünden, aber auch für den gesamten Schweizer Raum ausserordentliches Denkmal dar.
  • Arosa, Grüsch / Fanas, Valsot: Die Steuergesetze der evangelischen Kirchgemeinden von Arosa, Grüsch / Fanas und Valsot werden genehmigt.

Strassenprojekte 
  • Flüelastrasse: Das Strassenprojekt für die Instandsetzung der Flüelastrasse, Teilerneuerung Stützmauern Karlimatten, wird genehmigt. Die Stützmauern im Gebiet Karlimatten sind in einem schlechten Zustand. Die Mauern werden abgebrochen und durch naturnah gestaltete Aufschüttungen ersetzt.
Im Weiteren hat die Regierung 2,322 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Italienische Strasse: Baumeisterarbeiten Grono – Roveredo
- Siaterstrasse: Baumeisterarbeiten Rueun – Sareins Sut
- Valserstrasse: Belagsarbeiten Mulin da Pitasch – Peiden Bogn 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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