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In der kalten Jahreszeit suchen vermehrt herrenlose, verwilderte Katzen in Ställen und anderen Gebäuden Unterschlupf. Nicht wenige dieser Tiere verenden infolge Unterernährung und Krankheit. Die Übertragung von Krankheiten auf andere Hauskatzen stellt ein grosses Gefahrenpotential dar. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat zusammen mit dem Tierschutzverein Graubünden einen Leitfaden erstellt, der den Gemeinden im Umgang mit herrenlosen Katzen hilft.

Herrenlose, verwilderte Katzen werden an Orten angetroffen, wo sie genügend Futter finden und geeignete Versteckmöglichkeiten haben. Über die Wintermonate suchen diese Katzen in offenen Gebäuden, Schuppen, Werkhallen und Ställen Schutz. Sind Katzen und ihre Nachkommen über längere Zeit herrenlos, verlieren sie die Bindung an den Menschen gänzlich und verwildern. Sie sind scheu und lassen sich kaum zähmen. Das Einfangen und der Versuch, solche Tiere wieder an ein Leben in einer Wohnung oder in einem Katzenheim zu gewöhnen, sind meist zum Scheitern verurteilt, denn die Tiere leiden in ihrer Gefangenschaft. Werden sie von den Bewohnern gefüttert, sammeln sie sich um die Futterplätze in Siedlungen, Dörfern und Städten und erreichen dort unkontrolliert beträchtliche Populationsgrössen. 

Hilfestellung für die Gemeinden
Im Rahmen ordnungspolizeilicher Massnahmen sorgen die Gemeinden dafür, dass entlaufene Katzen wenn immer möglich ihrer Halterin oder ihrem Halter zugeführt werden. Kann die entsprechende Person aber nicht ermittelt werden, so müssen die Tiere auf Anordnung der Gemeinde an einem geeigneten Platz untergebracht oder schlimmstenfalls getötet werden. Der neue Leitfaden hilft den Gemeinden einerseits der Verwilderung von Katzen entgegenzuwirken und andererseits bereits verwilderte Katzenpopulationen unter Kontrolle zu bringen. Durch kombinierte, zielgerichtete und der Situation angepasste Massnahmen können die Gemeinden bei verwilderten Katzenpopulationen und Hauskatzen Gesundheitsprobleme reduzieren oder sogar verhindern. 
 

Auskunftspersonen:
Dr. Rolf Hanimann, Kantonstierarzt Graubünden ALT, Tel. 081 257 24 11,
E-Mail: Rolf.Hanimann@alt.gr.ch 


Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
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