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Die Bündner Regierung vergibt an ihrer jüngsten Sitzung den Bündner Kulturpreis 2015 an den Filmemacher Christian Schocher. Im Weitern nimmt sie Stellung zur Gründung einer schweizerischen Agentur für Innovationsförderung und genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung von Churwalden.

Bündner Kulturpreis 2015 für Christian Schocher
Christian Schocher heisst der Bündner Kulturpreisträger 2015. Die Bündner Regierung hat dem Filmemacher aus Pontresina den Bündner Kulturpreis 2015 verliehen. Christian Schocher erhält den Preis in Würdigung seines Lebenswerkes als Künstler, der mit engagierten Dokumentar- und eigensinnigen Spielfilmen den Schweizer Film von Graubünden aus beeinflusst und bereichert hat. Der Preis ist mit 30 000 Franken dotiert.

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© Hochparterre AG

Im Weiteren hat die Regierung neun Anerkennungspreise sowie acht Förderungspreise in der Höhe von je 20 000 Franken vergeben.

Liste aller Preisträger

Die Preise werden im Rahmen einer Feier am Freitag, 13. November 2015, um 17.15 Uhr, im Grossratssaal in Chur überreicht.

Regierung begrüsst Gründung einer schweizerischen Agentur für Innovationsförderung
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zum Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz). Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Grundlagen zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes geschaffen. Die KTI ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation. Ihre Mission ist es, eine Brücke zwischen Forschung und Markt zu schlagen und mittels Innovationsprojekten Unternehmen mit Forschungsinstitutionen zusammenzubringen.
Die Bündner Regierung befürwortet die Gründung einer schweizerischen Agentur für Innovationsförderung und erhofft sich dadurch eine grössere Flexibilität und noch stärkere Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Unternehmungen. Bei der Umsetzung des Innosuisse-Gesetzes ist jedoch darauf zu achten, dass die Gesuchstellung und -beurteilung von Innovationsprojekten nicht durch administrative und verwaltungsinterne Prozesse erschwert werden. Die Bündner Regierung schlägt zudem vor, auf einen 25-köpfigen Innovationsrat zu verzichten und die Aufgaben dem Verwaltungsrat zu übertragen. So können Förderentscheide effizienter und effektiver gefällt werden.

Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte in Kraft gesetzt
Die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden vom 21. April 2015 wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Mit der Gesetzesrevision wird in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrages festgelegt, bei welcher Instanz Beschwerde wegen der Abstimmungserläuterungen des Grossen Rates eingereicht werden kann.

Teilrevision des Ruhetagsgesetzes in Kraft gesetzt
Die Teilrevision des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) vom 21. April 2015 wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Mit der Anpassung des Ruhetagsgesetzes soll den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Veranstaltungen, die der Gesundheit, der Erholung, dem Sport, der Kultur oder der Unterhaltung dienen, sind an öffentlichen Ruhetagen mit Ausnahme der hohen Feiertage erlaubt, sofern sie dem Zweck des Gesetzes nicht zuwiderlaufen. Auch Veranstaltungen an hohen Feiertagen sind möglich, sie unterstehen aber generell einer Bewilligungspflicht durch die Gemeinde. Die Gemeinden erhalten im Rahmen des Gesetzes die Kompetenz, Veranstaltungen an hohen Feiertagen auf ihrem Gebiet zu bewilligen.

Regierung genehmigt Teilrevision der Ortsplanung von Churwalden
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Churwalden am 12. März 2015 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Diese umfasst den Zonenplan und den Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Schneesportzentrum Parpan.
Gegenstand der Teilrevision bildet ein geplantes Schneesportzentrum im Gebiet Grossboden. Im Schneesportzentrum sind neben Infrastrukturen für den Langlaufsport und die Skischule auch Lagerflächen für den kommunalen Werkdienst vorgesehen. Diese Flächen dienen der Unterbringung der Fahrzeuge und Gerätschaften, die für den Unterhalt der touristischen Infrastrukturen notwendig sind. Für die Realisierung des Schneesportzentrums ist die Einzonung einer Teilfläche von der Landwirtschaftszone in die Touristikzone notwendig. Die Einzonung wird flächengleich kompensiert durch Auszonungen im Gebiet Obertor von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Landwirtschaftszone und in die Zone übriges Gemeindegebiet.

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© Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

Regierung spricht Kantonsbeiträge für den Kantonalen Musikverband
Der Graubündner Kantonale Musikverband (GKMV) erhält einen Jahresbeitrag in der Höhe von 15 000 Franken. Für Fachkurse werden jährlich maximal 20 000 Franken bereitgestellt. Zudem werden an die beiden Ausbildungswochen des Jugend Blasorchesters Graubünden (JBOG) und der Jugend Brass Band Graubünden (JBBG) eine Defizitgarantie von jährlich maximal 50 000 Franken geleistet. Die aufgeführten Beitragszahlungen an den GKMV von jährlich maximal 85 000 Franken gelten für die Jahre 2016 bis 2019. Vorbehalten bleibt die jeweilige Krediterteilung durch den Grossen Rat.

Regierung erhöht Kantonsbeitrag für Alzheimervereinigung

Für die Erfüllung der vom Kanton übertragenen Aufgaben erhöht die Regierung den Kantonsbeitrag für die Alzheimervereinigung Sektion Graubünden (ALZ GR) von 150 000 Franken auf 295 000 Franken ab dem Jahr 2016. Mit dieser Erhöhung wird der ausgewiesene Mehrbedarf bei den Beratungsstellen von 110 Stellenprozenten (Personal- und Betriebskosten) abgedeckt. Alle anderen Angebote erbringt die ALZ GR weiterhin auf rein ehrenamtlicher Basis beziehungsweise sind durch Spendengelder finanziert.
Die Alzheimervereinigung Graubünden trägt dazu bei, eine breite Palette von Angeboten und Hilfeleistungen für die Betreuung und Begleitung von Menschen mit Demenz zu entwickeln und aufrechtzuerhalten.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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