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Die Regierung hat die Botschaft zur Totalrevision des Krankenpflegegesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das geltende Gesetz aus dem Jahr 1979 soll entsprechend einem Auftrag des Grossen Rates einer formellen Totalrevision unterzogen werden.

Im Dezember 2016 führte die Regierung eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes durch. Die Revisionspunkte stiessen dabei grossmehrheitlich auf Zustimmung. Deshalb hat die Regierung beschlossen, statt der Teilrevision eine Totalrevision des Krankenpflegegesetzes umzusetzen. Eine Totalrevision wurde bereits mit dem in der Märzsession 2003 vom Grossen Rat überwiesenen Postulat Nick gefordert.

In materieller Hinsicht werden die in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes auf Zustimmung gestossenen Revisionspunkte umgesetzt. Verzichtet wird hingegen auf die Umsetzung der vorgeschlagenen Differenzierung der Pensionskosten zur Förderung von Kurzaufenthalten in Alters- und Pflegeheimen. In Ergänzung zu den Revisionspunkten der Vernehmlassungsvorlage wird im Gesetzesentwurf auch die Zuständigkeit für die Restfinanzierung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen, bei welchen kein Wohnsitz festgestellt werden kann, geregelt. Zudem werden wichtige Bestimmungen der Ausführungsbestimmungen zur Organisation des Rettungswesens in das Gesetz überführt.

Mit der formellen Totalrevision wird die Übersichtlichkeit und damit die Verständlichkeit und Lesbarkeit des Gesetzes wesentlich verbessert. Insbesondere entfallen die zahlreichen durch aufgehobene Artikel im Gesetz verbliebenen Leerstellen sowie die mehrseitigen Änderungstabellen. Zudem wird die Gesetzessystematik gegenüber dem geltenden Gesetz verbessert. Das totalrevidierte Gesetz enthält neu 61 Artikel gegenüber dem geltenden Gesetz mit 101 Artikeln.

Die Behandlung der Botschaft zur Totalrevision des Krankenpflegegesetzes ist für die Augustsession 2017 des Grossen Rates traktandiert. Das neue Gesetz soll auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Beilage:
Botschaft


Auskunftsperson:

Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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