Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung hat die Ausgleichsbeiträge für das Jahr 2018 der 108 Bündner Gemeinden sowie den Lastenausgleich Soziales 2016 festgelegt. Insgesamt werden Beiträge von 61,5 Millionen Franken ausgerichtet.

Das massgebende Ressourcenpotenzial für das Ausgleichsjahr 2018 ist über alle Gemeinden um 20,5 Millionen Franken auf 768,0 Millionen Franken gestiegen (+2,7 Prozent). Das Ressourcenpotenzial ist entscheidend bei der Ermittlung der Ausgleichsbeiträge und stellt die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kantons dar. Es entspricht dem Wert der fiskalischen ausschöpfbaren Ressourcen. Einen Überblick über die einzelnen Bündner Gemeinden verschafft der sogenannte RP‑Index, welcher die ressourcenstarken sowie die ressourcenschwachen Gemeinden dem kantonalen Durchschnitt (100 Punkte im RP‑Index) gegenüberstellt.

Während sich die Steuern der natürlichen und juristischen Personen in den Bemessungsjahren erhöhten, war übers Ganze eine Reduktion der Wasserzinsen zu berücksichtigen. Das durchschnittliche Ressourcenpotenzial pro massgebende Person des Kantons beträgt 3730 Franken (Vorjahr: 3631 Franken). Bei gleichbleibenden Einnahmen und einer unveränderten massgebenden Personenzahl sinkt somit der RP-Index einer Gemeinde gegenüber dem Vorjahr. Dieser Effekt ist bei verschiedenen Gemeinden zu beobachten. Die Spanne beim Ressourcenpotenzial reduziert sich etwas und reicht von der aktuell schwächsten Gemeinde Furna mit 32 Punkten (2017: 35 Punkte) bis zur stärksten Gemeinde Ferrera mit 608 Punkten (2017: 652 Punkte).

Für den Ressourcenausgleich 2018 werden die Eckwerte des Vorjahres beibehalten: Es kommen weiterhin der Abschöpfungssatz von 16,0 Prozent und eine Mindestausstattung von 68,0 Prozent des kantonalen Durchschnitts zur Anwendung. Dadurch erhalten 70 Gemeinden insgesamt 29,2 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Millionen Franken oder 5,8 Prozent. Die Beiträge werden vom Kanton (rund 9,1 Millionen Franken) und von 38 finanzstarken Gemeinden (rund 20,1 Millionen Franken) zur Verfügung gestellt.

Aus dem Gebirgs- und Schullastenausgleich erhalten die 51 berechtigten Gemeinden wie im Vorjahr total 24 Millionen Franken. Diese Mittel werden gänzlich vom Kanton zur Verfügung gestellt. Den grössten Beitrag erhält mit 2,2 Millionen Franken die Gemeinde Davos.

Der Kanton gewährt den Gemeinden, die im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet sind, einen Ausgleich. Dieser bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt. Nach der Basisprüfung haben für das Jahr 2016 31 Gemeinden Anrecht auf Beiträge von insgesamt 7,1 Millionen Franken aus dem Lastenausgleich Soziales. Der Löwenanteil entfällt mit 5,2 Millionen Franken auf die Stadt Chur.

Sieben finanzschwache Gemeinden erhalten im 2018 vom Kanton zusätzlich einen befristeten Ausgleich von insgesamt 1,2 Millionen Franken (Vorjahr 1,6 Mio.). Dieser Ausgleich erleichtert diesen Gemeinden den Übergang zum neuen Finanzausgleichssystem.

Der Grosse Rat wird die Eckwerte für den Ressourcenausgleich 2018 sowie das Gesamtvolumen 2018 für den Gebirgs- und Schullastenausgleich und den individuellen Härteausgleich für ausserordentliche Lasten mit dem Budget 2018 abschliessend festlegen.

Beilagen:
Tabelle Finanzausgleich 2018 (RA und GLA) pro Gemeinde
Grafik Ressourcenausgleich pro Person: Vergleich 2018/2017
Grafik Verteilung Gemeinden nach RP-Index 2018 und 2017
Tabelle Veränderungen RA und GLA 2017/2018
Tabelle Lastenausgleich Soziales 2016 pro Gemeinde


Auskunftsperson:
Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Barbara.Janom@dfg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel