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Die Kommission für Staatspolitik und Strategie beantragt dem Grossen Rat die Zustimmung zur Totalrevision des Gemeindegesetzes. Der Grosse Rat wird diese Vorlage in der Oktobersession 2017 behandeln.

Die Kommission für Staatspolitik und Strategie des Grossen Rates hat die Botschaft der Regierung betreffend Totalrevision des Gemeindegesetzes in drei Sitzungen vorberaten. Dies unter der Leitung von Kommissionspräsident Tarzisius Caviezel (Davos Clavadel) und in Anwesenheit von Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner als Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden.

Das geltende Gemeindegesetz stammt aus dem Jahre 1974 und hat sich bewährt. Es gilt aber heute den diversen Teilrevisionen und den gewandelten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und organisatorischen Veränderungen Rechnung zu tragen und das Gesetz im Rahmen einer Totalrevision der heutigen Praxis anzupassen. Das Gemeindegesetz soll auch künftig einen Rahmenerlass für die Organisation der Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden. Die entschlackte Gesetzesvorlage enthält nur jene gesetzlichen Bestimmungen, die zwingend für alle Gemeinden einheitlich sein sollen. Das neue Gemeindegesetz trägt der hohen Gemeindeautonomie Rechnung. Die Kommission begrüsste die Tatsache, dass den Gemeinden mit der Vorlage ein möglichst grosser Gestaltungsspielraum für eigene Lösungen belassen werden soll.
Grossmehrheitlich unterstützt die Kommission den Vorschlag der Regierung. Auf breite Zustimmung stiessen die Möglichkeit für die Gemeinden, Konsultativabstimmungen durchzuführen sowie die Regelung der Gemeindefusionen, welche sich auf das Wesentliche beschränkt. Zudem sprach sich die Kommission dafür aus, dass die Bildung von neuen Fraktionen als eigenständige Körperschaften ausgeschlossen wird und dass die heutige Regelung zur Grösse des Gemeindevorstands aufrechterhalten wird. In einzelnen Punkten gab es abweichende Meinungen. So beantragt die Kommissionsmehrheit, dass es Sache der Gemeinden sein soll, die Öffentlichkeit von Gemeindeversammlungen auszuschliessen. Auch beim Nutzungsvermögen der Gemeinden konnte sich die Kommission nicht einigen. Beim Nutzungsvermögen handelt es sich um Teile des Gemeindegebietes (Alp, Allmende, Weide, Wald etc.), welche die Einwohner nutzen können, beispielsweise ein Landwirt, der sein Vieh über den Sommer auf eine Alp bringt. Die Regierung möchte es dabei belassen, dass nur Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger Anrecht auf dieses Nutzungsvermögen haben. Die Kommissionsmehrheit möchte jedoch, dass alle Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner am Nutzungsvermögen berechtigt sind. Die Gemeinden sollen aber auch in diesem Bereich befugt sein, angepasste Regelungen zu erlassen. Bei der Veräusserung von Nutzungsvermögen wünscht die starke Kommissionsmehrheit den Beibehalt der bisherigen Regelung. Das neue Gemeindegesetz tritt voraussichtlich auf den 1. Juli 2018 in Kraft. Gemeinden, welche ihre Organisation anpassen müssen, haben Zeit bis Ende 2019 bzw. 2022.

Die Kommission beantragt dem Grossen Rat die Zustimmung zur Totalrevision des Gemeindegesetzes.


Auskunftsperson:
Tarzisius Caviezel (Davos Clavadel), Präsident der Kommission für Staatspolitik und Strategie, Tel. 079 610 23 70


Gremium: Kommission für Staatspolitik und Strategie
Quelle: dt Kommission für Staatspolitik und Strategie
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