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Das Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Graubünden soll gemäss Regierungsprogramm 2017–2020 revidiert werden. Die Totalrevision soll sicherstellen, dass der Kanton den Bündner Jugendlichen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiterhin eine dezentrale Ausbildung an einer Mittelschule ermöglichen kann, welche sie optimal auf ein Hochschulstudium vorbereitet.

Im Vergleich mit dem Schuljahr 2003/04 wird die Anzahl Bündner Schülerinnen und Schüler an den Mittelschulen im Kanton aufgrund der demografischen Entwicklung gemäss Hochrechnungen bis zum Schuljahr 2023/24 von 2915 auf 1981 (Prognosewert Stand 1. September 2016) abnehmen. Dies entspricht einem Rückgang von rund 32 Prozent und stellt die Mittelschullandschaft vor grosse Herausforderungen. Die mit der jüngsten Teilrevision des Mittelschulgesetzes erfolgte Erhöhung der Beiträge pro Mittelschüler bzw. pro Mittelschülerin kann die Auswirkungen des Geburtenrückganges nicht kompensieren.

Dezentrale Mittelschullandschaft soll beibehalten werden

Nachdem trotz des Schülerrückgangs der politische Wille zum Erhalt der aktuellen dezentralen Mittelschullandschaft weiterhin besteht, musste eine Lösung erarbeitet werden, welche die gegebenen Strukturen der Bündner Mittelschullandschaft beibehält, dabei aber berücksichtigt, dass die Schülerzahlen an den Bündner Mittelschulen in den kommenden Jahren weiterhin rückläufig sein werden. Zu diesem Zweck wurde ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches sich mit den Anforderungen an ein dezentrales Mittelschulangebot befasst, auf welches der Kanton gemäss Artikel 89 Absatz 3 der Verfassung des Kantons Graubünden zu achten hat. Die Erkenntnisse des Rechtsgutachtens bilden die konzeptionellen Leitlinien für die Totalrevision des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden vom 7. Oktober 1962.

Zusammenspiel zwischen kantonalen und privaten Angeboten

Die Totalrevision des Mittelschulgesetzes zielt darauf ab, die bewährte Mittelschulstruktur mit einer kantonalen Mittelschule an einem oder mehreren Schulstandorten sowie privatrechtlich organisierten und vom Kanton mit Beiträgen unterstützten dezentralen Mittelschulen unter Wahrung der Bildungsgerechtigkeit möglichst zu erhalten.

Nebst der strukturellen Bereinigung des mehrfach teilrevidierten Gesetzestextes umfasst die Totalrevision insbesondere die Etablierung von Leistungsaufträgen an die Mittelschulen als strategisches Steuerelement. Der Kanton soll frühzeitig intervenieren können, falls beispielsweise eine private Mittelschule ihren Betrieb aus eigener Kraft nicht mehr weiterführen kann. Im Weiteren soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der Kanton einen Pauschalbeitrag an Unterkunft und Verpflegung für Bündner Schülerinnen und Schüler ausrichten kann, welche im Wohnheim einer privaten Mittelschule logieren.

Die Regierung des Kantons Graubünden schickt eine schlanke Vorlage in die Vernehmlassung. Das Gesetz soll auf den 1. August 2019 in Kraft treten.

Die Vernehmlassung dauert bis 5. Februar 2018. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter
www.ekud.gr.ch > Über uns > Vernehmlassungen > Laufende Vernehmlassungen.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail Martin.Jaeger@ekud.gr.ch
- Dr. Hans Peter Märchy, Amt für Höhere Bildung, Amtsleiter, Tel. 081 257 61 65, E-Mail Hans.Peter.Maerchy@ahb.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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