Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes und setzt auf den 1. Januar 2018 das Krankenpflegegesetz in Kraft. Zudem spricht sie Kantonsbeiträge für ein Forschungszentrum in Landquart.

Stellungnahme zum Erwerbsverbot halbautomatischer Waffen
Die Regierung nimmt Stellung zum Bundesbeschluss über die Übernahme der EU-Richtlinie 2017/853 zur Änderung der Waffenrichtlinie. Das Kernstück der vorgeschlagenen EU-Richtlinie ist das Erwerbsverbot halbautomatischer Waffen. Die Bündner Regierung befürwortet dieses Anliegen. Die Schweiz verfügt mit dem gültigen Waffengesetz jedoch bereits über eine ausreichende Handhabe, um die Ziele der EU-Richtlinie zu erfüllen. Die Regierung ist daher der Überzeugung, dass das geltende Schweizer Waffengesetz zwar hinsichtlich der Neuklassifizierung der halbautomatischen Waffen angepasst werden muss. Ansonsten ist die Umsetzung jedoch pragmatisch vorzunehmen. In diesem Sinne fordert die Regierung eine Überarbeitung des Anhangs zum vorliegenden Bundesbeschluss.

Inkraftsetzung des Krankenpflegegesetzes
Das kantonale Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen vom 30. August 2017 wird auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Zudem erlässt die Regierung die totalrevidierte Verordnung zum Krankenpflegegesetz. Damit werden die vom Grossen Rat in der Junisession 2016 unterstützten Massnahmen des Berichts der Regierung zur Spital- und Pflegefinanzierung im Kanton Graubünden umgesetzt. Zudem ist das Gesetz nun übersichtlicher und anwenderfreundlicher.

Forschungszentrum in Landquart erhält weiterhin Unterstützung
Im Rahmen einer neuen Leistungsvereinbarung mit der Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique SA (CSEM SA) hat die Regierung für die Jahre 2018 bis 2021 dem CSEM-Forschungszentrum in Landquart einen Kantonsbeitrag von insgesamt vier Millionen Franken zugesichert. Dazu kommt ein Beitrag im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von weiteren insgesamt vier Millionen Franken, je zur Hälfte zulasten von Bund und Kanton. Für die Jahre 2022 bis 2025 werden in der Leistungsvereinbarung dieselben Beiträge in Aussicht gestellt. Einerseits schafft dies Planungssicherheit, andererseits soll nach vier Jahren eine Überprüfung der Zielerreichung und allenfalls eine Anpassung der Leistungsziele an sich veränderte Rahmenbedingungen erfolgen. Vorbehalten bleiben die jeweiligen Krediterteilungen durch den Grossen Rat sowie die Genehmigung des NRP–Umsetzungsprogramms 2020 bis 2023 durch den Kanton und durch den Bund.
Dem CSEM-Forschungszentrum in Landquart kommt eine bedeutende Rolle im Innovationsprozess der regionalen Technologieunternehmen zu. Das Zentrum ermittelt regelmässig in direktem Kontakt zu Unternehmen branchenspezifische regionale Bedürfnisse und fasst diese in einem Technologie-Portfolio zusammen. Das CSEM hat weitreichende Ausstrahlung und erhöht somit die Chance, dass sich weitere Hightech-Unternehmen in der Region ansiedeln. Es verschafft bestehenden KMU und Industrieunternehmen zudem Zugang zu Know-how und neuesten Technologien.

-
Herstellung von gedruckten, elektrochemischen Bio-Sensoren
©CSEM SA

Kommission hilft bei der Koordination der Spendengelder für das Bergell
Nach dem verheerenden Naturereignis im Bergell gilt es nun, das Ausmass der materiellen Schäden konkret zu erfassen und die Finanzierung sicherzustellen. Bei verschiedenen Hilfsinstitutionen sowie bei der Gemeinde Bregaglia selber sind dafür Spenden in beträchtlicher Höhe eingegangen. Dem Amt für Gemeinden (AFG) kommt gestützt auf die Verordnung zum Bevölkerungsschutzgesetz eine besondere Rolle beim Einsatz der getätigten Spendengelder zu. Die Zuwendungen müssen recht- und zweckmässig verwendet werden, die "richtigen“ Empfänger erreichen und es darf keine Überfinanzierung entstehen. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit früheren Unwetterschäden haben gezeigt, dass bei grösseren Schadenereignissen eine Spendenkommission dabei wertvolle Koordinationsarbeiten leisten kann. Die Regierung nimmt vom Einsetzen einer solchen Kommission Kenntnis. Den Vorsitz übernimmt Alberto Crameri, bis Ende Januar 2018 Departementssekretär des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements (BVFD).
Die Kommission soll im Wesentlichen folgende Aufgaben erfüllen: Entgegennahme der Schadensmeldungen oder Hilfsgesuchen, Koordination der Unterstützungsgesuche, Ermittlung und Erfassung der Spendeneingänge, Zuteilung und Koordination der Hilfeleistung aus Spenden, Zuteilung von Mitteln aus dem Spendenkonto der Gemeinde sowie Information und Berichterstattung.

Unterdotierte Sekundarstufe I im Samnaun bewilligt
Die Regierung hat dem Gesuch der Schulträgerschaft Samnaun um Bewilligung zur Führung einer unterdotierten Sekundarstufe I für die Schuljahre 2018/19 bis 2022/23 entsprochen. Der Erhalt einer Sekundarstufe I in der Gemeinde Samnaun bildet einen wesentlichen Beitrag zur Standort- und Wohnortsattraktivität.
Ein Projektteam hat im Auftrag der Gemeinde Samnaun in einer Studie diverse Möglichkeiten skizziert. Im Oktober 2017 hat die Präsidentenkonferenz der Region Engiadina Bassa/Val Müstair entschieden, ab 1. Januar 2018 das in der Studie dargelegte "Kooperationsmodell" zu entwickeln und schrittweise umzusetzen. Das "Kooperationsmodell" ist durch folgende drei Merkmale gekennzeichnet:
- Die dezentrale Versorgungsstruktur wird grundsätzlich beibehalten;
- Neu wird ein operativ tätiges, regionales Koordinationsgremium geschaffen;
- Innerhalb der drei Subregionen "Samnaun/Valsot", "Scuol/Sent" und "Zernez/Val Müstair" soll eine enge Kooperation etabliert werden.
Die Bewilligung zur Führung einer unterdotierten Sekundarstufe I wurde mit der Auflage verbunden, dass die Gemeinde Samnaun sich aktiv an der Entwicklung und Umsetzung des Kooperationsmodells beteiligt.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel