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Die Regierung nimmt Stellung zum geplanten Ausbauschritt der Bahninfrastruktur des Bunds. Zudem gibt sie den Auftrag zur Erarbeitung eines Kulturförderungskonzepts.

Ausbau der Bahninfrastruktur bis 2035 für Graubünden sinnvoller
Die Regierung nimmt Stellung zu zwei Konzeptvarianten des Bunds betreffend Ausbauschritt für die Bahninfrastruktur 2030 oder 2035. Die Vorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beinhaltet den Vollzug der vor Jahren in die Wege geleiteten und vom Volk mit grossem Mehr unterstützten Verkehrspolitik von Bund und Kantonen.
Die Regierung ist überzeugt, dass die vom Bundesrat geprüfte Variante Ausbauschritt 2030 mit einem Investitionsvolumen von 7 Milliarden Franken das prognostizierte Verkehrswachstum nicht auffangen kann. Die Umsetzung der Variante Ausbauschritt 2035 mit einem Investitionsvolumen von 11,5 Milliarden Franken hat zwar einen etwas längeren Zeithorizont, stellt jedoch gleichzeitig sicher, dass ein Grossteil der Engpässe in der Schweiz entschärft werden kann. Die Bündner Regierung bevorzugt somit, wie auch der Bundesrat, die zweite Variante aufgrund des besseren Kosten-Nutzen-Verhältnisses sowie der weitgehenden Beseitigung bestehender Engpässe.
Im Verhältnis zu Bevölkerungszahl und Transportnachfrage ist in beiden Konzeptvarianten nur ein sehr kleiner Anteil der Investitionen für den Kanton Graubünden vorgesehen. Im Wissen, dass ein starkes nationales Gesamtsystem aber auch einen erheblichen Nutzen für den Kanton Graubünden bringen wird, kann die Regierung dem Vorschlag des Bundesrats dennoch zustimmen. Die Regierung setzt dafür allerdings voraus, dass die in und für Graubünden vorgesehenen Ausbauten garantiert umgesetzt werden. Sollte der Ausbau der Bahninfrastruktur nicht wie geplant umgesetzt werden können, so würde damit die Mobilität der Nachfolgegenerationen eingeschränkt. Der Bahnausbau ist kein Selbstzweck. Der Wirtschaftsstandort ist auf zuverlässige, attraktive Verkehrsverbindungen angewiesen. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist unbestritten. Die gute Erreichbarkeit der Standorte und die Qualität der Mobilität sind wichtige Standortfaktoren und zentrale Gründe für den wirtschaftlichen Erfolg Graubündens und der ganzen Schweiz. Der Bahn kommt dabei eine entscheidende Rolle zu.

Vernehmlassungsunterlagen UVEK

Departement mit Kulturförderungskonzept beauftragt

Die Regierung beauftragt das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) mit der Erarbeitung eines umfassenden Kulturförderungskonzepts. Die Ausarbeitung eines Konzepts zur Förderung der Kultur im Kanton Graubünden ist im Kulturförderungsgesetz vom 15. Februar 2017 vorgeschrieben und wird entsprechend alle vier Jahre vom Grossen Rat beschlossen. Nach Abschluss der vier Jahre findet anschliessend eine Evaluation statt, deren Resultate wiederum in das neu zu erstellende Konzept für die nächste Vierjahresperiode einfliessen.
In Berücksichtigung der bereits existierenden Bereiche der Kulturförderung soll das Kulturförderungskonzept auch bereits Vorhandenes darstellen. Das Konzept soll deshalb die aktuelle "Ist-Situation" der Kulturförderung im Kanton Graubünden abbilden. Zudem soll das Konzept Schwerpunkte für die Förderungspolitik definieren sowie Wege und Massnahmen zur Erreichung der anvisierten Ziele ("Soll-Situation") aufzeigen. Es bildet die Grundlage für kulturpolitische Entscheide des Kantons.
Für die Erarbeitung werden eine Projektgruppe und eine Begleitgruppe eingesetzt. Die Projektleitung übernimmt bis zum 31. Dezember 2018 Regierungsrat Martin Jäger. Der Projektgruppe gehören im Weiteren die Leiterin des Amts für Kultur, Barbara Gabrielli, eine externe Projektbegleiterin, Rita Schmid, sowie je zwei Vertreterinnen und Vertreter der Kulturkommission und kantonaler Kulturorganisationen an. In der Begleitgruppe werden Vertretungen aller relevanten kulturellen Institutionen und Kulturorganisationen Einsitz nehmen. Das Konzept soll bis Ende 2019 von der Regierung zuhanden des Grossen Rats verabschiedet werden.

Skigebietsverbindung Disentis/Mustér – Sedrun nimmt nächste Hürde
Die Regierung genehmigt die am 24. September 2017 von der Gemeinde Disentis/Mustér beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Mit dieser Genehmigung werden die raumplanerischen Voraussetzungen für den Bau der Verbindungsbahn von Sedrun auf den „Cuolm da Vi“ geschaffen. Der Grossteil der Verbindung liegt auf dem Territorium der Gemeinde Tujetsch. Deren projektbezogene Nutzungsplanung wurde bereits mit Regierungsbeschluss vom 7. November 2017 genehmigt.

Regierungsmitteilung vom 9. November 2017

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©Bundesamt für Landestopografie


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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