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Die Regierung setzt das Gemeindegesetz auf den 1. Juli 2018 in Kraft. Weiter gibt sie grünes Licht für die Korrektion der Safienstrasse.

Inkraftsetzung des Gemeindegesetzes
Der Grosse Rat hat in der Oktobersession 2017 die Totalrevision des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden beschlossen. Das Gemeindegesetz bildet den Rahmenerlass für die Organisation der Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist setzt die Regierung das neue Gemeindegesetz auf den 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wird das seit 1974 geltende Gesetz abgelöst.
Auf den gleichen Zeitpunkt sind drei regierungsrätliche Verordnungen anzupassen, welche auf das Gesetz verweisen. Die Regierung beschliesst deshalb die Teilrevisionen der Zivilstandsverordnung, der Verordnung betreffend die Übertragung von Befugnissen der Regierung auf die Departemente und Dienststellen sowie der Verordnung zur Finanzaufsicht über die Gemeinden.

Safienstrasse kann verbreitert werden
Die Regierung genehmigt das Projekt für die Korrektion der Safienstrasse, Abschnitt Treuschtobel, mit spezialgesetzlichen Bewilligungen und Auflagen. Das rund 400 Meter lange Strassenstück zwischen Neukirch und Rinmatta soll auf den festgelegten Ausbaustandard von 4,2 Meter verbreitert werden. Dieser Ausbau ist aus Gründen der zukunftsgerechten Erschliessung des Safientals, der Zunahme des Verkehrs, des Strassenunterhalts und letztlich der Verkehrssicherheit dringend notwendig.
Nicht Bestandteil des Projekts ist die Treuschtobelbrücke. Diese wurde bereits im letzten Jahr instand gesetzt. Die Kosten für die Strassenkorrektion belaufen sich auf rund 3,5 Millionen Franken.

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Kunstinstallationen beim Schloss Tarasp sind zonenkonform
Die Regierung genehmigt die am 26. März 2017 von der Gemeinde Scuol beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Im Zentrum dieser Ortplanungsrevision steht das Schloss Tarasp. Dieses soll künftig als kulturelles Begegnungs- und Ausstellungszentrum für bildende Kunst und Musik genutzt werden. Zugleich soll es aber auch als kulturhistorische Stätte für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Die Gemeinde Scuol, die "Fundaziun Chastè da Tarasp" sowie der Eigentümer des Schlosses Tarasp haben zu diesem Zweck eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach unter anderem die Gemeinde Scuol die "Fundaziun Chastè da Tarasp" bis Ende 2030 mit Betriebsbeiträgen unterstützt. Im Gegenzug wird die Offenhaltung der Anlage für das Publikum garantiert.
Die genehmigte Teilrevision der Ortsplanung enthält im Bereich der Schlossanlage Tarasp entsprechende Ergänzungen unter Berücksichtigung der erwähnten Schutz- und Nutzungsanliegen. Das Aufstellen von einzelnen Kunstinstallationen und Skulpturen sowie die Erstellung der dafür notwendigen Bauten und Anlagen innerhalb der „Umgebungszone Schloss“ sind dadurch gestattet.

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©Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

Baubeitrag für Sanierung des Oberengadiner Lehrlingshauses Samedan
Die Regierung genehmigt das Sanierungsprojekt für den Umbau und die Sanierung des Erd- und Untergeschosses beim Oberengadiner Lehrlingshaus in Samedan. Der Genossenschaft Oberengadiner Lehrlingshaus wird ein maximaler Baubeitrag von 276 000 Franken zugesichert.
Das Lehrlingshaus bietet den Lernenden eine betreute Wohngelegenheit mit Verpflegung. Das Haus verfügt über 32 Einzel- und 16 Doppelzimmer sowie Räume zur Freizeitgestaltung. Im Weiteren stehen ein Mitarbeiterstudio sowie eine Dienstwohnung für die Hausleitung zur Verfügung. Die geplanten Sanierungen umfassen primär das Erdgeschoss und Teile des Untergeschosses. Die verschiedenen baulichen Massnahmen sind grösstenteils Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten. Das Gebäude soll nach der Sanierung bedürfnisgerechter und auch wieder neuzeitlicher erscheinen. Dies soll dazu beitragen, auch zukünftig eine gute Auslastung erreichen zu können. Im Weiteren werden mit den Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten die Bausubstanz und die Werterhaltung des Objekts sichergestellt.

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©Oberengadiner Lehrlingshaus


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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