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Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) und genehmigt einen Kantonsbeitrag für die Erweiterung der Beschneiungsanlage Rinerhorn.

Regierung nimmt Stellung zur Änderung der Eigenmittelverordnung

Die Regierung lässt sich zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) des Bundes vernehmen. Im Vordergrund der Revision stehen sogenannte "Gone-concern-Kapitalanforderungen" für die drei nicht international tätigen systemrelevanten Schweizer Banken (PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank). Die Regierung begrüsst es, dass die vorgesehenen Bestimmungen die inlandorientierten systemrelevanten Banken gegenüber den international tätigen systemrelevanten Grossbanken differenziert behandeln und nicht systemrelevante Institute wie die Graubündner Kantonalbank von diesen Kapitalanforderungen ausnehmen. Die Regelung trägt damit der von der Regierung stets verlangten Angemessenheit der regulatorischen Anforderungen Rechnung.
Der Entwurf der ERV hat zudem einen Bezug zur Staatsgarantie von Kantonalbanken. Nach Auffassung der Regierung stellt die Revisionsvorlage den Stellenwert und die Wirkungsweise der Staatsgarantie unnötigerweise in Frage. Die Regierung fordert, dass eine explizite Staatsgarantie ohne weiteres und vollständig an die "Gone-concern-Kapitalanforderungen" anzurechnen ist.

Kantonsbeitrag für Erweiterung der Beschneiungsanlage Rinerhorn
Die Regierung genehmigt der Bergbahnen Rinerhorn AG für die Erweiterung der Beschneiungsanlage eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Sie spricht ein NRP-Darlehen von 1 Million Franken. Als Äquivalenzleistung des Kantons Graubünden zum NRP-Darlehen wird ein Beitrag von 168 339 Franken gewährt.
Das Projekt beinhaltet den Bau eines Speichersees mit 20 000 Kubikmeter Inhalt im Bereich der Talstation Nülli, der auch im Sommer nutzbar sein wird. Zusätzlich soll die Beschneiung am Skilift Juonli und am unteren Teil des Skilifts Nülli erstellt werden. Mit dieser Beschneiungsanlage kann die Grundlage für einen erfolgreichen Winterbetrieb im Schneesportgebiet Rinerhorn geschaffen werden. Durch die geplante Sommernutzung des Speichersees entsteht ein zusätzliches Angebot. Dies ist für die touristische Wertschöpfung der Destination bedeutend.

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©Bergbahnen Rinerhorn AG/Bundesamt für Landestopografie

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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