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Zu der am Sonntag, 10. Juni 2018 erfolgten Wahl der Regierung ist aufgrund des Stimmenunterschieds zwischen den Kandidaten Jon Domenic Parolini und Walter Schlegel von Amtes wegen eine Nachzählung erforderlich. Die Regierung hat eine Nachzählung angeordnet.

Das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden sieht vor, dass von Amtes wegen eine Nachzählung zu erfolgen hat, wenn beim ermittelten vorläufigen Gesamtergebnis einer Wahl die Differenz zwischen dem letzten gewählten und dem ersten nichtgewählten Kandidaten weniger als 0,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmzettel beträgt.

Am Wahlsonntag, 10. Juni 2018, konnte die Standeskanzlei Graubünden folgendes vorläufiges Gesamtergebnis bekannt geben: abgegebene gültige Wahlzettel 46 432, Stimmen Jon Domenic Parolini 15 904, Stimmen Walter Schlegel 15 836. Die Stimmendifferenz beträgt 68 Stimmen und somit weniger als 0,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmzettel (0,3 Prozent von 46 432 = 139,296). Auch aufgrund der inzwischen eingegangenen schriftlichen Protokolle der Gemeinden bleibt die Stimmendifferenz kleiner als 0,3 Prozent. Damit hat wie gesetzlich vorgesehen, von Amtes wegen eine Nachzählung zu erfolgen.

Die Regierung hat - im Ausstand von Regierungsrat Jon Domenic Parolini - die Standeskanzlei mit der Nachzählung beauftragt. Mit der Nachzählung wird, abgestimmt auf den Eingang des Wahlmaterials der Gemeinden, am Mittwochnachmittag, 13. Juni 2018, begonnen. Die beiden betroffenen Kandidaten haben die Möglichkeit selbst oder durch eine Vertretung, der Nachzählung beizuwohnen. Das Ergebnis wird öffentlich bekannt gegeben.


Auskunftsperson:
Daniel Spadin, Kanzleidirektor, Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 21, E-Mail Daniel.Spadin@staka.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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