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Die bestehenden Kapitel "Wildlebensräume und Jagd" sowie "Oberflächengewässer und Fischerei" des kantonalen Richtplans werden vollständig überarbeitet. Während der öffentlichen Auflage vom 22. August bis 21. September 2018 kann jedermann zu dieser Vorlage Stellung nehmen.

Notwendig wurde die Revision der Kapitel "Wildlebensräume und Jagd" sowie "Oberflächengewässer und Fischerei" aufgrund neuer Gesetzesbestimmungen auf Bundesebene sowie wegen des Vorliegens von verbesserten Grundlagen.

Wildlebensräume und Jagd anhand dreier Teilkapitel dargelegt

Das Kapitel "Wildlebensräume und Jagd" wird komplett überarbeitet und neu in drei Teile gegliedert. Der erste Teil "Wild, Grossraubtiere und Jagd" legt die generellen Strategien im Umgang mit Wildtieren dar und zeigt deren Ansprüche an den Raum auf. Mit Massnahmen des Wildschutzes und der Jagd werden dem Lebensraum angepasste Wildbestände in einer artgerechten Verteilung angestrebt. Ebenso wird aufgezeigt, wie die behördlichen Zuständigkeiten bezüglich der Wildschutz- und Jagdbanngebiete geregelt sind.

Wildtiere brauchen im Winter Rückzugsgebiete, in welchen sie nicht gestört werden. Mit dem zweiten Teil "Wildruhezonen" wird eine Grundlage geschaffen, auf welche sich die Gemeinden abstützen können, wenn es darum geht, diese Rückzugsgebiete in der Ortsplanung festzulegen.

Der dritte Teil "Wildtierkorridore" befasst sich mit den festen Routen, auf denen sich Wildtiere bewegen und dabei Populationen innerhalb des Verbreitungsareals einer Art miteinander vernetzen. Die Durchgängigkeit der Wildtierkorridore ist wichtig für den genetischen Austausch innerhalb der Wildtierarten. Deren Ausgestaltung - insbesondere an neuralgischen Passagen - ist auch wichtig für die Verkehrssicherheit, beispielsweise durch Wildtierbrücken. Gemäss der Verkehrsunfallstatistik bilden im Kanton Graubünden die Unfälle mit Wildtieren den höchsten Anteil in der Gruppe der Unfalltypen. Mit der frühzeitigen Koordination sollen der Erhalt und bei Bedarf die Verbesserung der Korridore und damit der Durchlässigkeit der Landschaft ermöglicht werden. Im erläuternden Bericht sind der Zustand sowie die Handlungsmöglichkeiten bei jedem einzelnen Wildtierkorridor aufgezeigt.

Anpassung an das Bundesgesetz im Bereich Oberflächengewässer und Fischerei

Im Jahre 2011 traten das revidierte Gewässerschutzgesetz (GschG) sowie die Gewässerschutzverordnung (GSchV) des Bundes in Kraft. Das Gesetz beauftragt die Kantone und Gemeinden, den Raumbedarf der Gewässer so abzugrenzen, dass die natürlichen Funktionen der Gewässer sowie der Hochwasserschutz gewährleistet sind und Raum für die Gewässernutzung vorhanden ist. Dieser langfristig zu sichernde Raumbedarf wird als "Gewässerraum" bezeichnet. Das Gesetz beauftragt die Kantone mit der Umsetzung bis Ende 2018. Im überarbeiteten Richtplankapitel ist unter anderem festgelegt, nach welcher Methode die Gewässerräume auszuscheiden und festzulegen sind. Die eigentliche Festlegung der Gewässerräume in der Ortsplanung wird durch die Gemeinden vorgenommen. Mit der Anpassung des kantonalen Richtplans kommt Graubünden dem Gesetzesauftrag auf Stufe Richtplanung nach.

Die Anpassungen des kantonalen Richtplans liegen vom 22. August bis 21. September 2018 öffentlich auf. Während dieser Zeit kann jedermann zu dieser Vorlage Stellung nehmen. Gemeinden, welche Wildtierkorridore auf ihrem Gebiet aufweisen, werden einzeln angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen sind im Internet einsehbar unter www.are.gr.ch / Aktuelles.


Auskunftspersonen:
- Richard Atzmüller, Leiter Amt für Raumentwicklung, Tel. 081 257 23 21, E-Mail Richard.Atzmueller@are.gr.ch
- Dr. Jacques Feiner, Abteilungsleiter Richtplanung und Grundlagen, Tel. 081 257 23 37, E-Mail Jacques.Feiner@are.gr.ch


Gremium: Amt für Raumentwicklung
Quelle: dt Amt für Raumentwicklung
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